2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
– Foto: Andreas Santner
VR Bank Bodensee-Oberschwaben

Hinweis auf Verbot von Pyrotechnik auf Sportplätzen

Nachdem es an den Pokalendspielen zu massiven Ausschreitungen kam, was das das Abbrennen von Pyrotechnik angeht, möchte ich mich über die öffentlichen Medien nochmals an alle Vereine und vor allem an Ihre Zuschauer wenden.

In den nächsten 2 Wochen werden in unserem Bezirk Riß Meisterschaften gefeiert, anschließend finden die Relegationsspiele statt und ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass Pyrotechnik auf den Sportplätzen strickt verboten ist.

Es gibt keine pyrotechnischen Gegenstände (Bengalos u. Rauchtöpfe) die abgebrannt werden dürfen und somit besteht nachdem Sprengstoffgesetz eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat.
Auch sind die gesundheitlichen Risiken sehr hoch, Temperaturen beim Abbrennen über 2000 Grad, giftiger Rauch, dadurch Atemwegserkrankungen und beim Abbrennen von Böllern Verbrennungen und dauerhafte Hörschäden.
Bei Dehnen, die die Pyrotechnik abbrennen ist meistens Alkohol im Spiel und dadurch ist das Risiko, dass etwas passiert umso höher.

Wer haftet dafür und wenn können Schadensersatzförderungen treffen?
Des weiterem drohen sportrechtlich hohe Geldstrafen bis zu 3000 €, Platzsperren und ja es können dem Verein bis zu 9 Punkte abgezogen werden.

Mit diesem Schreiben an die Presse möchte ich darüber aufklären, was für Folgen das Abrennen von Pyrotechnik hat und das heißt auch, dass wir jegliche Zündelei auf unseren Fussballplätzen verbitten.

Folgendes schreibt dazu der WFV:
Vielerorts ist nicht bekannt, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in Deutschland aufgrund der gesundheitlichen Risiken gesetzlich verboten ist. Uns ist durchaus bewusst, dass es im Amateurbereich erhebliche Schwierigkeiten bereitet, effektive Vorkehrungen zu treffen, um den Einsatz von Pyrotechnik vollständig zu unterbinden. Wir möchten dennoch darüber aufklären, welche gesundheitlichen und rechtlichen Risiken der Einsatz von „Pyros“ und „Bengalos“ mit sich bringt. Hier geht’s zu den wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Aufrufe: 029.5.2023, 12:14 Uhr
Hubert ÜbelhörAutor