2024-06-14T14:12:32.331Z

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Die Hildener Vereine (Wie hier der VfB 03) sollen künftig auch Gebühren für Sportstättennutzung bezahlen, wenn sie im Stadtsportbund organisiert sind.
Die Hildener Vereine (Wie hier der VfB 03) sollen künftig auch Gebühren für Sportstättennutzung bezahlen, wenn sie im Stadtsportbund organisiert sind. – Foto: Sascha Hohnen

Hilden: Gerangel um Geld für Sportstättennutzung

Anders als bislang sollen ab Januar auch die im Stadtsportverband organisierten Vereine Entgelte für die Nutzung von Sportanlagen zahlen. Dessen Vorsitzender kritisiert, unzureichend informiert worden zu sein. Betroffene Vereine zeigen sich derweil verunsichert.

Harald Noubours fühlt sich schlecht informiert. Der Vorsitzende des Stadtsportverbands Hilden kann über die neue Entgeltrichtlinie zur Nutzung von Sportstätten in Hilden nicht viel sagen. „Der Stadtsportverband wurde dazu nur durch den Flurfunk informiert“, kritisiert er. Noubours hat grundsätzlich nichts dagegen, dass die Stadt Entgelte erhebt. Ihn stört aber die Art und Weise, in der kommuniziert wurde - oder besser gesagt nicht kommuniziert wurde. „In unseren Vereinen sind 14.000 Sportler aktiv, die von der Regelung betroffen sind. Diese können durch das Informationsdefizit gar nicht richtig von ihren Vorständen informiert werden“, sagt Noubours.

Fakt ist: Ab Januar 2023 sollen auch all jene rund 50 Vereine Nutzungsentgelte für Sportstätten der Stadt zahlen, die unter dem Dach des Stadtsportverbands organisiert sind. Was nach Mehrkosten klingt, dürfte am Ende ein Nullsummenspiel werden. Denn während die Kosten auf der einen Seite steigen, möchte die Stadt die Zuschüsse erhöhen, die die Vereine auf der anderen Seite beantragen können. Von zusätzlichem Geld in Höhe von 80.000 Euro ist dabei die Rede, das Vereinen zu Gute kommen soll.

Ein erklärtes Ziel der neuen Richtlinien: Die Erhöhung der Effizienz. „Mit der so gestalteten flächendeckenden Erhebung von Sportstättenentgelten soll ein Anreiz geschaffen werden, Sportstätten auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu nutzen, um eine bestmögliche Ausnutzung der Kapazitäten für alle Sportlerinnen und Sportler zu erreichen“, heißt es hierzu seitens der Verwaltung. Sönke Eichner, Erster Beigeordneter der Stadt, erklärt, dass durch die neue Regelung eine „Gleichbehandlung aller Sportvereine in Hilden bei Nutzung von Sportstätten unterschiedlicher Besitzer“ sichergestellt werden könne.

Alle Details werden für Harald Noubours aber vermutlich erst bei einer Informationsveranstaltung am 24. Januar ans Licht kommen, zu der der Stadtsportverband eingeladen wurde. „Unsere Mitgliederversammlung, die eigentlich auch Ende Januar stattfinden sollte, haben wir vorsorglich schon mal nach hinten verschoben“, erklärt Noubours. Sönke Eichner betont, dass die Stadtverwaltung und die Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH auch über die Informationsveranstaltungen hinaus den Vereinen „gerne mit Rat und Tat bei der Umstellung zur Seite“ stünden.

Max Kulesza, erster Vorsitzender des VfB Hilden, bekräftigt, dass er dem Entgelt-Beschluss der Stadt grundsätzlich „nicht skeptisch“ gegenüberstehe. „Nutzungsgebühren sind nichts Außergewöhnliches und Hilden ist auch berechtigt, diese zu erheben“, sagt er. Er fügt aber hinzu, dass er sich in einer „glücklichen Position“ befinde. Zu der Neuregelung sei er nämlich – anders als Noubours – miteinbezogen worden.

„Wir sind dankbar, dass wir unsere Anlage in Hilden so lange umsonst nutzen durften“, möchte Max Kulesza unterstreichen. Und dennoch: „Die Frage, die sich uns als Verein stellt: Was passiert, wenn die Zuschüsse wegfallen? Dann würden uns durch die neue Entgelt-Ordnung 10.000 bis 11.000 Euro pro Anlage fehlen. Und wir nutzen aktuell zwei Anlagen“, merkt Kulesza an. Perspektivisch könnte die neue Regelung so doch zum Problem werden – wenn die Stadt beispielsweise in die Haushaltssicherung rutscht und alle freiwilligen Leistungen streichen muss. Dann würden wohl auch die Zuschüsse an die Vereine wegfallen.

Zudem erinnert sich Kulesza daran, dass vor der letzten Bürgermeisterwahl nahezu alle politischen Parteien in Hilden bekräftigt hatten, eine Nutzungsgebühr wie nun vorgesehen nicht einführen zu wollen. „Ich will den Vorwurf nicht zu laut erheben, ich kann angesichts der Haushaltslage schon nachvollziehen, warum man das nun doch macht“, relativiert er seinen Gedanken.

Man kann die Stimmung demnach wie folgt zusammenfassen: Dass Entgelte erhoben werden, scheint grundsätzlich auf Verständnis zu stoßen. Die Art und Weise der Kommunikation sorgt hingegen für Irritation. Und schließlich bleibt bei den Vereinen die Unsicherheit, was passiert, wenn Zuschüsse eines Tages wegfallen sollten. Bezogen auf die Abgaben, die Kulesza mit seinem Verein bald entrichten muss, ist ihm übrigens eine Sache wichtig: „Dass das Geld, was die Sportvereine nun zusätzlich zahlen, tatsächlich wieder in den Erhalt und die Qualität der Sportanlagen gesteckt und investiert wird.“

Hintergrund: Wieso gibt es die neue Regelung überhaupt?

Sönke Eichner, Erster Beigeordneter der Stadt, erklärt, dass bereits im Jahr 2010 der Rat der Stadt Hilden eine Gebührenordnung für Sportstätten beschlossen hat. Um die Sportförderung und den Sportstättenbau in Hilden zukunftsweisender und noch effektiver gestalten zu können, sei 2022 die Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH (SHB) gegründet worden. Mit Gründung der SHB sind Teile der Sportstätten in den Besitz und die Verwaltung der SHB übergegangen.

„Als GmbH ist die SHB ein wirtschaftliches Unternehmen und daher verpflichtet, Entgelte für die Nutzung ihrer Sportstätten zu erheben. Um eine Gleichbehandlung aller Sportvereine sicherzustellen, wird daher auch die Stadt für ihre Sportstätten die Entgelte ebenfalls unter Wertung steuerrechtlicher Aspekte direkt erheben und nicht wie in der Vergangenheit intern verrechnen“, erklärt Eichner zum Verfahren.

Aufrufe: 031.12.2022, 14:15 Uhr
RP / David GrzeschikAutor