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Allgemeines

Gläubigerversammlung des KFC Uerdingen: Wer leer ausgeht

KFC Uerdingen: Am Donnerstag findet am Amtsgericht Krefeld die Abstimmung über den von Insolvenzverwalter Thomas Ellrich vorgelegten Plan zum propagierten „schuldenfreien Neustart“ statt. Warum das wohl lediglich eine Formsache wird.

von Markus Plüm · 08.04.2026, 12:00 Uhr · 0 Leser
Spannende Neuigkeiten zum KFC.
Spannende Neuigkeiten zum KFC. – Foto: David Zimmer

Sportlich hat Oberligist KFC Uerdingen durch den 1:0-Erfolg über die DJK Adler Frintrop am Gründonnerstag wieder in die Spur gefunden. Und auch die Weichenstellungen für die Vereinsstruktur, die zuletzt auf der Mitgliederversammlung vorgenommen wurden, haben nach turbulenten Monaten wieder ein wenig Ruhe ins Vereinsumfeld gebracht.

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Doch nun steht ein Termin bevor, der für die weitere Zukunft des Klubs ebenso große Bedeutung hat. Denn am Donnerstag findet am Amtsgericht Krefeld die Gläubigerversammlung statt, in der über den von Insolvenzverwalter Thomas Ellrich aufgestellten Insolvenzplan abgestimmt werden soll. Seit dem 12. März liegt der Plan beim Amtsgericht vor. Seitdem haben die Gläubiger des KFC Uerdingen die Möglichkeit gehabt, Einsicht zu nehmen, wie Ellrich gedenkt, das mittlerweile fünfte Insolvenzverfahren des KFC möglichst bald zum Abschluss zu bringen. Der Insolvenzverwalter hatte schon auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung im Februar Zuversicht geäußert, dass der KFC ohne Insolvenzverfahren in die kommende Saison starten könne.

„Alte“ Gläubiger haben keine Rechte mehr

Das hängt aber unter anderem auch davon ab, ob dem vorgelegten Plan nun auch zugestimmt wird. Und dieser Schritt dürfte wohl nur eine Formsache sein. Denn wenige Wochen nach Eröffnung des Verfahrens im April 2025 hatte Ellrich eine Masseunzulänglichkeit angezeigt. Mit dieser Anzeige gelten für ein Insolvenzverfahren strengere Regeln: Der Verwalter darf nur noch notwendige Ausgaben für den Erhalt des Geschäftsbetriebs leisten. Sogenannte Neumasseverbindlichkeiten, also neue Schulden nach der Anzeige, werden vorrangig bezahlt. Dieses Vorgehen wird durch Paragraf 210a der Insolvenzordnung (InsO, Anm. d. Red.) geregelt.

Mit drastischen Folgen für alle sogenannten Insolvenzgläubiger – also die „alten“ Gläubiger: Sie dürfen ihre Forderungen nicht mehr „eintreiben“ und auch nicht über den Insolvenzplan abstimmen. Dieses Recht wird nun lediglich den sogenannten Massegläubigern zuteil. Das sind Personen oder Unternehmen, deren Forderungen erst nach der Verfahrenseröffnung durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder das Verfahren selbst entstehen. Sprich: Unter anderen sind das die aktuellen Verantwortlichen des KFC Uerdingen. Die Forderungen der „Alt-Gläubiger“ rutschen in der Priorität nach hinten, weil zunächst die neuen Verbindlichkeiten bezahlt werden müssen. Die Insolvenzquote – also der Anteil, den Alt-Gläubiger am Ende erhalten – sinkt dadurch meist spürbar, teils sogar auf ein Minimum.

Höhe der Quote ist noch geheim

Und im Fall des KFC Uerdingen offenbar sogar auf null. Denn Thomas Feldmann, der Pressesprecher von Insolvenzverwalter Ellrich, erklärt auf Anfrage unserer Redaktion: „Die Insolvenzgläubiger erhalten keine Quote, nur die Massegläubiger partizipieren quotal an einer Ausschüttung.“ Die Mittel für die „Planquote haben die Freunde und Förderer des KFC Uerdingen 05 zur Verfügung gestellt“. Über die Höhe der zu erwartenden Quote dürfe derweil keine Auskunft gegeben werden. Darüber hinaus wurden Fragen nach der Gesamtsumme der angemeldeten und festgestellten Insolvenzforderungen sowie nach möglichen Gläubigergruppen mit Verweis auf die Vertraulichkeit nicht beantwortet.

Beantwortet wurde derweil die Frage, wie der in der Öffentlichkeit wiederholt angesprochene „schuldenfreie Neustart“ durch die Vorlage des Insolvenzplans erreicht werden könne. Die offizielle Antwort darauf lautet: „Mit Ausschüttung der Planquote erfolgt zugleich ein Verzicht der Massegläubiger auf ihre restlichen Forderungen, die Forderungen der Insolvenzgläubiger werden gemäß Paragraf 225 Abs. 1 in Verbindung mit Paragraf 210a InsO per Gesetz erlassen. Im Ergebnis startet damit der KFC Uerdingen im Fall der Zustimmung zum Insolvenzplan und Ausschüttung der dort vorgesehenen Quote schuldenfrei.“ Bedeutet übersetzt: Alt-Gläubiger, die ihre Forderungen aufgrund der Anzeige der Masseunzulänglichkeit sowieso nicht geltend machen können, haben nach erfolgter Zustimmung zum Insolvenzplan – an der sie nicht teilnehmen dürfen – auch keinen Anspruch mehr darauf.

Der Weg zum propagierten schuldenfreien Neustart ist also geebnet – allerdings dank Insolvenzrecht, nicht dank plötzlich sprudelnder Kassen.

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