
Jahrelang stand in der Auf- und Abstiegsregelung des Fußball- und Leichtathletik-Verbands Westfalen (FLVW) ein klarer Passus, was bei Punktgleichheit im überkreislichen Fußball am Ende der Saison gilt, nämlich die Tordifferenz. Sämtliche Regularien seit 2016 liegen der FuPa-Redaktion vor. Zur laufenden Spielzeit ist dieser Passus jedoch gekürzt worden und enthält keine klare Regelung, weswegen es nun nach FuPa-Informationen zu Klagen zweier Vereine kommen könnte, die nur aufgrund der schlechteren Tordifferenz abgestiegen bzw. nicht aufgestiegen sind.
Um genau zu sein, ist es in der überkreislichen Saison 2025/26 in der Auf- und Abstiegsfrage nur zweimal zur Punktgleichheit gekommen. Die SF DJK Mastbruch ist aus der Landesliga 1 abgestiegen und der SuS Stadtlohn hat die Meisterschaft in der Bezirksliga 11 verpasst.
Zumindest ein Jahrzehnt hieß es nachweislich wie folgt:
Unter Ausnutzung von § 41 (3) und § 55 (5) SpO/WFLV wird verbindlich festgelegt, dass bei Punktegleichheit die Tordifferenz entscheidend ist. Bei gleicher Tordifferenz entscheidet die Anzahl der geschossenen Tore.
In der Regelung zur laufenden Spielzeit stand an der gleichen Stelle jedoch nur noch:
Bei Punktgleichheit in einer Gruppe findet § 41 (3) und § 55 (5) SpO/WDFV Anwendung.
In § 41 Abs. 3 der Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbands (SpO/WDFV) heißt es wie folgt:
Haben in einer Gruppe zwei oder mehrere Mannschaften dieselben höchsten oder niedrigsten Punktzahlen, so entscheidet bei Mannschaften der Regionalliga West die Tordifferenz nach dem Subtraktionsverfahren. Bei gleicher Tordifferenz ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Zahl der erzielten Tore gleich, entscheiden die Spiele der betreffenden Mannschaften gegeneinander. Besteht auch dann noch Gleichheit, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Bei den Vereinen der anderen Spielklassen finden grundsätzlich Entscheidungsspiele statt, es sei denn die Spielleitenden Stellen der Landesverbände legen für ihre Spielklassen vor Beginn eines jeden Spieljahres verbindlich fest, dass bei Punktegleichheit die Spiele der betreffenden Mannschaften gegeneinander entscheiden. Die Spielleitenden Stellen der Landesverbände können für ihre Spielklassen vor Beginn eines jeden Spieljahres verbindlich festlegen, dass bei Punktegleichheit nach den in Satz 1 - 4 festgelegten Kriterien entschieden wird.
§ 55 Abs 5 SpO/WDFV regelt letztlich die Durchführung der Entscheidungsspiele.
Nun dürfte sich die Frage stellen, wie der Verweis des FLVW in der Auf- und Abstiegsregelung bei Punktgleichheit auszulegen ist.
Variante 1:
Die Regelung der Regionalliga West, dass die Tordifferenz gilt, gilt auch für den überkreislichen Fußball im FLVW.
Variante 2:
Es ist klar genannt, dass in allen anderen Spielklassen grundsätzlich Entscheidungsspiele stattfinden, wenn nichts anderes vom FLVW festgelegt wird.
Nach aktuellem Stand ist es nach FuPa-Informationen ein schwebendes Verfahren. Nimmt man die Erfahrung der Vergangenheit werden Mastbruch und Stadtlohn eine Entscheidung vor dem Sportgericht erwirken müssen, um Klarheit zu bekommen. Es bleibt spannend.
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