2024-04-25T14:35:39.956Z

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Einige Bochumer U19-Spieler wird man in der kommenden Saison in der Oberliga Westfalen sehen.
Einige Bochumer U19-Spieler wird man in der kommenden Saison in der Oberliga Westfalen sehen. – Foto: Gerhard Hannappel

FLVW schafft "Lex Bochum" und stockt Oberliga für zwei Jahre auf

Der VfL Bochum wird zur Spielzeit 2024/25 wieder mit einer 2. Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen.

Fraglich war zuletzt, in welcher Spielklasse die wieder eingeführte Bochumer U21 teilnehmen darf. Anhand der vor einigen Jahren vom Fußball- und Leichtathletik Verband Westfalen (FLVW) geschaffenen Sonderregelung für Profivereine war klar, dass diese nicht in der Kreisliga C starten muss. Festgelegt war, dass 2. Mannschaften von Profivereinen eine Spielklasse unterhalb der Ausstiegsklasse wieder einsteigen dürfen. Da sich der VfL Bochum II im Jahr 2015 mit dem Abstieg in die Oberliga Westfalen verabschiedet hat, wäre dies die Westfalenliga gewesen. Doch dafür hat nun der FLVW im Rahmen seines Ermessenspielraums eine nochmalige Ausnahmeregelung geschaffen.

Der VfL Bochum II wird zur Spielzeit 2024/25 an der Oberliga Westfalen teilnehmen, die auf 19 Mannschaften aufgestockt wird. Dies gab der FLVW am heutigen Mittag bekannt.

"Die Eingruppierung hat das Präsidium des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) in dieser Woche einstimmig in einem schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen. Vorausgegangen waren ein entsprechender Antrag des VfL Bochum sowie Anhörungen des Verbands-Fußball-Ausschusses (VFA) und des FLVW-Kreises Bochum", heißt es von Verbandsseite.

Zudem wurde festgelegt, dass die Wiedereingliederung in naher Zukunft keinen Einfluss auf die Auf- und Abstiegsregelegung nehmen soll. Auch in der Spielzeit 2025/26 wird die Oberliga Westfalen mit 19 Mannschaften spielen. Erst in der Auf- und Abstiegsregelung 2025/26 soll eine entsprechende Regelung getroffen werden, wonach die Oberliga Westfalen in der Saison 2026/27 wieder die gewohnte Sollstärke von 18 Mannschaften aufweist.

Die Westfalenliga-Vizemeister profitierten in den letzten Jahren immer davon, wenn die westfälischen Regionalligisten gut abschnitten und so Plätze in der Oberliga frei wurden. Dies soll auch zunächst so bleiben, wie FLVW-Präsident Manfred Schnieders verdeutlicht. "Den Vereinen aus der Oberliga soll kein Nachteil entstehen. Auch die Zweitplatzierten der Westfalenliga-Staffeln würden in diesem und im nächsten Jahr Relegationsspiele absolvieren, sofern es die Zahl der westfälischen Absteiger aus der Regionalliga zulässt“, so Schnieders zum nun umgesetzten Modell.

Es bleibt im Endeffekt ein "Nachteil auf Raten", auf den sich alle einstellen können und müssen. Es wird in der Saison 2025/26 entweder einen vermehrten Abstieg aus der Oberliga geben oder ein Westfalenliga-Vizemeister darf ggf. weniger aufsteigen, um die Oberliga dann wieder auf 18 Mannschaften zu reduzieren.

Aufrufe: 027.3.2024, 12:45 Uhr
redAutor