2025-03-06T14:11:46.817Z

Allgemeines
– Foto: Thies Meyer

Einladungen an Talente - So steht es um den Datenschutz

Einladungsschreiben an Nachwuchstalente haben zuletzt wieder für Unruhe und Ärger bei vielen Vereinen im Elbe-Weser-Dreieck gesorgt. Aber auch für Fragen: Dürfen die das überhaupt in dieser Form? Und woher hat der andere Verein die Kontaktdaten der Kinder? Und was sagt der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen dazu?

Es ist eine Frage, die viele Vereine, Eltern und auch den niedersächsischen Fußballverband interessieren dürfte oder sollte. Wie blickt die Datenschutzaufsichtsbehörde auf eine solche Einladungspraxis? Welche Rechte haben die Eltern? Und welche Pflichten die Vereine? Und was für Folgen könnte dies alles haben?
FuPa hat nachgefragt:


Thema 1: Vielzahl der Einladungen
Ein Verein lädt eine ganze Reihe Nachwuchsspieler anderer Vereine zu einem Sichtungstraining ein.
Hat sich dieser Verein hier in datenschutzrechtlicher Hinsicht grundsätzlich korrekt verhalten?

Was sagt die Datenschutzaufsichtsbehörde
Nach der von Ihnen geschilderten Lage scheint das Anschreiben zahlreicher Nachwuchsspieler aus Sicht des Datenschutzes nicht unproblematisch. Es stellen sich die Fragen, woher der Verein die Angaben über die entsprechenden Nachwuchsspieler hat und ob über diese Form der Datenverarbeitung informiert wurde.

Thema 2: Wenn sich Eltern beschweren
Angenommen die Eltern eines dieser Kinder beschweren sich darüber, sie hätten noch nie Kontakt zu dem einladenden Verein gehabt, hatten und hätten auch nie der Verwendung dieser privaten Daten Ihres Kindes zugestimmt, und für solche Zwecke schon gar nicht. Ist diese Beschwerde berechtigt? Falls ja, was könnten die Eltern tun?

Was sagt die Datenschutzaufsichtsbehörde
In diesem Fall gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzureichen, auch eine Klage auf Schadensersatz kann grundsätzlich ein taugliches Rechtsmittel sein.

Thema 3: Löschung der Daten
Einige Vereine hatten nach Absprache und im Namen der Eltern dem einladenden Verein ausdrücklich (in schriftlicher Form) untersagt, dass "ihre" Kinder weiterhin Einladungen erhalten bzw. darum gebeten, dass die Kinder von den offenbar bestehenden Soutinglisten dieses Vereins gestrichen werden.
Dürfte der einladende Verein - trotz dieses ausdrücklichen "Verbots" durch Eltern und Verein - weiterhin diese Einladungen verschicken?

Was sagt die Datenschutzaufsichtsbehörde
Nein. Ein expliziter Widerspruch zur Datenverarbeitung darf nicht übergangen werden.

Thema 4: Löschung der Daten II
Wenn sich die anderen Vereine nicht zurück melden, kontaktiert der einladende Verein in der Regel danach die Eltern der Spieler per Mail oder telefonisch. Die Frage, die sich immer wieder "betroffene" Eltern (und Vereine) stellen, ist, woher hat dieser einladende Verein unsere Kontaktdaten.
Was können/sollten die "Betroffenen" in solchen Fällen tun?

Was sagt die Datenschutzaufsichtsbehörde
Eltern können ausdrücklich die Löschung der Daten der Kinder beim Verein, der die Kinder einlädt, fordern und den eigenen Verein darauf hinweisen, dass die Daten nicht an andere Vereine weitergegeben werden dürfen.

Thema 5: Datenschutzverstöße
Falls in einem dieser Fälle ein Datenschutz-Verstoß vorliegen sollte, was für Folgen könnte dies für den einladenden Verein haben?

Was sagt die Datenschutzaufsichtsbehörde
Sollte ein Verein unberechtigt Daten seiner Spieler an einen anderen Verein gegeben haben, wäre das ein Datenschutzverstoß, der grundsätzlich auch mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Letztlich bleibt die Frage aber im Raum, ob es Passagen in den Satzungen des NFV oder DFB gibt, die dieses Verhalten regeln oder decken. Grundsätzlich gilt, dass Daten zweckgebunden zu erheben sind. Eine nachträgliche Änderung des Zwecks ist nicht zulässig.


Der Landesbeauftragte für Datenschutz
Bei Fragen rund um den Datenschutz können Eltern und auch Vereine sich von den Mitarbeitern der niedersächsischen Datenschutzaufsichtsbehörde beraten lassen.
Informationen und Kontaktdaten sind auf der Homepage des niedersächsischen Landesbeauftragten für Datenschutz zu finden.
Homepage

Aufrufe: 030.11.2024, 06:00 Uhr
Andreas MeierAutor