2024-05-17T14:19:24.476Z

Ligavorschau
– Foto: Rocco Bartsch

Durchführungsbestimmungen Kreispokal Herren

15 Punkte dies es zu beachten gilt

Der Fußballkreis Euskirchen hat allen teilnehmenden Mannschaften am Kreispokal der Herren die Durchführungsbestimmungen für den diesjährigen Wettbewerb zugestellt. Wir haben die 15 Eckpunkte für Euch zusammengefasst. Quelle: Fußballkreis Euskirchen.

Durchführungsbestimmungen Bitburger-Kreispokal 2023 / 2024

  1. An den Pokalspielen im Fußballkreis Euskirchen kann jeder gemeldete Verein nur mit einer Mannschaft teilnehmen. Dazu müssen die zum Einsatz kommenden Spieler im Besitz einer Spielberechtigung für PFLICHTSPIELE ihres Vereins sein. Eine Spielberechtigung lediglich für Freundschaftsspiele ist nicht zulässig! Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass Mannschaften aufgrund eines Urteils der Sportgerichtsbarkeit ausgeschlossen werden können.
  2. Die Teilnahme ist freiwillig. Nach Eingang der schriftlichen Meldungen für die Teilnahme an den Pokalspielen werden durch den Spielausschuss des Fußballkreises Euskirchen die erforderlichen Runden im Wege der Auslosung ermittelt, angesetzt und durchgeführt. Der Pokal startet in der 1. Runde mit 32 Paarungen, die ggf. durch die Vergabe von Freilosen erreicht werden. Dabei werden zunächst die Vereine berücksichtigt, die am Verbandsspielbetrieb teilnehmen. Der Spielausschuss behält sich die Vergabe von weiteren Freilosen an Mannschaften aus dem Kreisspielbetrieb vor. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

  3. Die Durchführung der Pokalspiele für die gemeldeten Mannschaften erfolgt nach den Satzungen und Ordnungen des WDFV und FVM. Eine gemeldete Mannschaft, die nicht zu Pokalspielen antritt, wird gemäß Spielordnung bestraft. Unterklassige Vereine haben gegen höherklassige Vereine in jeder Runde Heimrecht mit Ausnahme des Spiels um Platz 3 und des Finals. Dabei ist die Klassenzugehörigkeit in der Saison 2023/24 entscheidend. Der Spielausschuss behält sich eine Änderung des Spielortes und auch der Uhrzeit bei Platzbelegung vor.

  4. Die Spielzeit beträgt 2x45 Minuten. Pokalspiele müssen 2x15 Minuten verlängert werden, wenn sie bei Schluss der regulären Spielzeit unentschieden enden. Ein sofortiges 11-m-Schießen nach unentschiedenem Spielstand am Ende der regulären Spielzeit ist grundsätzlich nicht statthaft. Ist auch nach der Verlängerung das Spiel noch nicht entschieden, so wird dann zur Ermittlung des Siegers ein 11-m-Schießen durchgeführt. Während des gesamten Spiels dürfen bis zu 5 Auswechselspieler eingesetzt werden. Die für den Spielbetrieb der Kreisligen C geltenden Regelungen bezüglich der wiederholten Ein- und Auswechslung von Spielern während einer Begegnung gelten im gesamten Pokalwettbewerb nicht. Die Time-Out-Regelung kommt auch im Kreispokal zur Geltung.

  5. Kann die Spielberechtigung eines Spielers bei Spielen nicht am übernächsten Werktag bis 18.00 Uhr festgestellt werden, behält sich der Spielausschuss vor, das betreffende Spiel als verloren zu werten oder das folgende Spiel zu einem späteren Zeitpunkt neu anzusetzen.

  6. Die Vereine sind verpflichtet, sich über das DFBnet oder die Leiterin der Pokalrunde über die Spieltermine, den nächsten Gegner und das sich evtl. daraus ergebende Heimrecht zu informieren.

  7. Leiterin der Pokalrunde ist Marion Knobbe, E-Mail: marion.knobbe@fvm.de Schiedsrichteransetzer: Frederik Holz, E-Mail: frederik.holz@fvm.de

  8. Für alle Pokalspiele werden die Spielberichte über das DFBnet-Modul „Spielbericht online“ erstellt. Die Spielberechtigungsliste für die Saison 2023/24 ist hierbei maßgebend. Alle Spieler müssen in der Spielberechtigungsliste erfasst werden. Nach Spielschluss ist ausschließlich der Schiedsrichter für die weitere Ausfüllung des Spielberichtes verantwortlich. Wichtig ist, dass der Heimverein rechtzeitig das Ergebnis ins DFBnet eingibt. Dies kann per Telefon, Smartphone etc. durchgeführt werden.

  9. Es sind nur Spielvorverlegungen im beiderseitigen Einvernehmen von maximal 3 Tagen möglich. Auch bei jeder abweichenden Anstoßzeit ist eine Einverständniserklärung des Gegners erforderlich. Spielverlegungen sind nur mit dem Modul „Spielverlegungsantrag" im DFBnet zu beantragen. Witterungsbedingt ausgefallene Spiele werden im Falle von Sonntagsspielen jeweils direkt am folgenden Montag wieder neu angesetzt und im Falle von Mittwochsspielen jeweils direkt am folgenden Donnerstag wieder neu angesetzt. Gegebenenfalls muss dann das Heimrecht getauscht werden oder auf eine andere Sportanlage ausgewichen werden. Abendspiele werden bei Nichtvorhandensein von Flutlicht um 19:00 Uhr und bei Vorhandensein von Flutlicht um 19:30 Uhr angesetzt.

    Ansetzungstermin der einzelnen Pokalrunden:
    1. Runde: So. 16.07.2023 15:00 Uhr
    2. Runde: So. 23.07.2023 15:00 Uhr
    3. Runde: Mi. 26.07.2023 19:00 oder 19:30 Uhr
    4. Runde: So. 30.07.2023 15:00 Uhr
    5. Runde: Mi. 02.08.2023 19:00 oder 19:30 Uhr
    6. Runde: So. 06.08.2023 13:00 und 16:00 Uhr

  10. Bei Nichterscheinen des angesetzten Schiedsrichters muss sich auf einen Spielleiter geeinigt werden. Dabei gelten die Bestimmungen der Durchführungsbestimmungen zum Kreisspielbetrieb 2023/24 unter Punkt 3 „Ausbleiben des Schiedsrichters“.

  11. Das Spiel um Platz 3 und das Finale werden am Sonntag, den 06.08.2023 auf dem Kunstrasenplatz in Lommersum ausgetragen. Ausrichter dieser Veranstaltung ist der Verein SSV Eintracht Lommersum.

  12. Die am Finaltag teilnehmenden Mannschaften bringen selbst eine ausreichende Anzahl von Fußbällen zum Einspielen mit. Um das Spielen in farbigen Überziehhemden bei gleicher Trikot-Farbe zu vermeiden, werden die Mannschaften aufgefordert, entweder mit 2 unterschiedlichen Trikot-Sätzen anzureisen oder aber sich im Vorfeld auf unterschiedliche Trikots zu einigen.

  13. Tritt ein Endspielteilnehmer nicht zum Finale an, wird er vom FVM-Pokal und auch in der folgenden Saison vom Kreispokal ausgeschlossen.

  14. Die Einnahmen aus den Pokalspielen sind nach Abzug der Verbandsabgaben und der Kosten der Schiedsrichter sowie der Schiedsrichterassistenten zu teilen. Die Kosten der Werbung und der Platzgestellung für das Spiel trägt der Heimverein, die Kosten der Anreise trägt jeder Verein für sich. Ein Defizit-Ausgleich findet nicht statt. Die Eintrittspreise richten sich nach der beteiligten klassenhöheren Mannschaft.

  15. Für den FVM-Pokal gibt es drei Startplätze aus dieser Pokalrunde. Hinweis für die möglichen Teilnehmer am Bitburger–Pokal auf Landesverbandsebene: Der Teilnahmevertrag gilt als Voraussetzung. Im gegebenen Fall werden die Vereine vom Verband angeschrieben.
Aufrufe: 05.7.2023, 07:00 Uhr
rbAutor