
In der 3. Liga kommt es zum Nachholspiel zwischen der SpVgg Unterhaching und dem FC Hansa Rostock. Die Gäste könnten gegen das DFB-Urteil weiter vorgehen.
Unterhaching – Die Drittliga-Partie zwischen der SpVgg Unterhaching und dem FC Hansa Rostock sorgte Ende Februar in der Fußballwelt bundesweit für einen Aufschrei. Die Begegnung, die ursprünglich am 2. März im ulsportPARK stattfinden hätte sollen, war kurzfristig abgesagt worden.
Die Gemeinde Unterhaching hatte das Stadion in Rücksprache mit den beteiligten Sicherheitsbehörden gesperrt. Das bei der Lizenzierung eingereichte Sicherheitskonzept der Spielvereinigung war mittlerweile als nicht mehr ausreichend. Eine Ausweichspielstätte konnte in der Kürze der Zeit nicht organisiert werden.
Knapp sechs Wochen später hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) endlich eine Entscheidung gefällt. Die Partie des 26. Spieltags wird am Dienstag, den 29. April, ab 19 Uhr nachgeholt. Damit hat das DFB-Bundesgericht die Verwaltungsbeschwerde der Rostocker abgewiesen. Das gab der DFB am Donnerstag bekannt.
Diese Entscheidung kommt für den ein oder anderen durchaus überraschend. Vor allem die Gäste aus Ostdeutschland hatten in den vergangenen Wochen darauf gedrängt, dass das Spiel nicht nachgeholt wird und ihnen die drei Punkte kampflos am grünen Tisch zugesprochen werden. Schließlich resultierte die Spielabsage auf einem organisatorischen Versäumnis der Hachinger. Dieses ist inzwischen aus der Welt geschaffen worden. Die Vorstädter haben ihr Sicherheitskonzept überarbeitet und eine Genehmigung dafür erhalten. Die nachfolgenden Heimspiele fanden alle statt.
Trotz der offiziellen Mitteilung des DFB könnte das Thema allerdings noch nicht beendet sein. Denn: „Der FC Hansa Rostock prüft aktuell weitere Rechtsmittel, um die Interessen unseres Vereins mit aller Konsequenz zu vertreten“, so der Verein in einer Stellungnahme. Mit drei Punkten mehr auf dem Konto wäre Rostock wieder zurück im Aufstiegskampf der 3. Liga und hätte nur noch vier Zähler Rückstand auf den Relegationsplatz. Viel verheerender sind die Auswirkungen für den Spielplan der Rostocker.
Ursprünglich sollte am 1. Mai, also nur zwei Tage nach dem Nachholspiel, das Landespokal-Halbfinale stattfinden. Für das Duell mit dem FC Schönberg muss nun ein anderer Termin gefunden werden.
Besonders spannend: Der DFB entschied mit dem Urteil gegensätzlich, wie zuletzt der Bayerische Fußball-Verband, in einem ähnlichen Fall. Türkgücü München stand gegen den 1. FC Schweinfurt ebenfalls keine geeignete Spielstätte zur Verfügung. Den Gästen wurden nach der Spielabsage die drei Punkte zugesprochen. Es bleibt abzuwarten, ob bei der Begegnung zwischen Unterhaching und Rostock nach dem wohl geplanten erneuten Einspruch des FCH bereits das letzte Wort gesprochen ist. (Alexander Nikel)