2026-04-16T10:11:10.190Z

Allgemeines

Bezirksliga: Doch nur ein Nachholspiel für den MSV Düsseldorf?

Während das Bezirkssportgericht bezüglich des Spiels gegen den 1. FC Grevenbroich-Süd im schriftlichen Verfahren geurteilt hat, wird es zur Entscheidung des Spiels zwischen dem MSV Düsseldorf und dem VdS Nievenheim zu einer mündlichen Verhandlung kommen.

von Sascha Köppen · Gestern, 23:15 Uhr · 0 Leser
Der MSV Düsseldorf hängt weiterhin ein wenig in der Luft.
Der MSV Düsseldorf hängt weiterhin ein wenig in der Luft. – Foto: Dieter Meßy

Bereits am vergangenen Freitag hatte FuPa exklusiv darüber berichtet, dass der MSV Düsseldorf zwar in der Bezirksliga, Gruppe 1 die Punkte aus den beiden Spielen gegen den VdS Nievenheim und den 1. FC Grevenbroich-Süd nicht behalten darf, diese aber auch nicht einfach am Grünen Tisch abgezogen bekommt, sondern die beiden Partien nach einer beabsichtigten Entscheidung des Bezirkssportgerichtes wohl wiederholt werden müssen (wir berichteten hier). Nun gibt es noch einmal eine zumindest in Teilen neue Wendung.

Nur ein Urteil steht

Denn den beiden Parteien wurde jeweils, in den beiden zur Disposition stehenden Partien, das Recht eingeräumt, sich zu den Vorgängen zu äußern. Das taten die Grevenbroicher offenbar innerhalb der avisierten 48 Stunden nicht, was nun zur Folge hat, dass aus der beabsichtigten Entscheidung bezüglich dieses Spiels ein Urteil wurde. Und das hat nun die Neuansetzung zum Inhalt, die Spielwertung in dieser Partie wurde also aufgehoben. Die Kosten für die Neuansetzung trägt der FVN, was schon deshalb logisch ist, weil dem MSV kein Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte, und der Einspruch als solcher gegen die Spielwertung der Argumentation zufolge natürlich ebenfalls berechtigt war.

Verhandlung am 28. April

Anders verhält es sich aber nun, zumindest für den Moment, mit der Wertung der Partie des MSV gegen den VdS Nievenheim. Für die Nievenheimer zählt, anders als im Fall des im gesicherten Bereich platzierten 1. FC Süd, jeder Punkt beinhart im Kampf gegen den Abstieg. Deshalb haben die Nievenheimer offenbar hinterlegt, dass sie mit einer solchen Entscheidung auf ein Wiederholungsspiel nicht einverstanden wären, was nun zur Folge hat, dass diese Entscheidung nicht im schriftlichen Verfahren fällt, sondern es zu einer mündlichen Verhandlung kommen muss, die wohl für den 28. April angesetzt ist. Ziel der Nievenheimer ist es hier fraglos, die Punkte am Grünen Tisch zu erhalten. Denn auf dem Spielfeld ging nicht nur die besagte Partie Anfang März mit 0:3 verloren. Im Hinspiel gab es in Nievenheim ein 0:10.

Ist ein Umdenken denkbar?

Damit bleibt es nach wie vor spannend, ob die Düsseldorfer die Chance bekommen, in beiden Spielen die Punkte zurückzuholen. Allerdings dürfte wohl nur dann mit einem von der beabsichtigen Entscheidung abweichenden Urteil zu rechnen sein, wenn dem Sportgericht grundlegend andere Erkenntnisse als bisher vorgelegt werden sollten.