2024-05-02T16:12:49.858Z

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Der TSV Bockum II dürfte endgültig aufgestiegen sein, der Widerspruch des KSV Pascha Spor wurde abgewiesen.
Der TSV Bockum II dürfte endgültig aufgestiegen sein, der Widerspruch des KSV Pascha Spor wurde abgewiesen. – Foto: Ralph Görtz

Berufung des KSV Pascha Spor Krefeld abgelehnt

Kreisliga B Kempen-Krefeld, Gruppe 2: Das Bezirkssportgericht hat den Widerspruch des KSV abgelehnt, weil er die Frist als versäumt sieht. Der TSV Bockum II dürfte damit aufgestiegen sein. Auf sich beruhen lassen will Pascha die Entschiedung aber nicht.

Zum dritten Mal trat am Montagabend ein Sportgericht zusammen, um über den Ausgang der Partie der Kreisliga B, Gruppe 2 in Kempen-Krefeld zwischen dem SC St. Tönis IV und dem KSV Pascha Spor zu entscheiden. In erster Instanz hatte das Kreissportgericht Kempen-Krefeld auf eine Wertung mit 0:2 gegen beide Teams erkannt (wir berichteten hier). Die zweite Verhandlung, diesmal vor dem Bezirkssportgericht, hatte vertagt werden müssen, weil sich ohne einen nicht anwesenden Zeugen die Frage nicht klären ließ, ob Pascha Spor dagegen fristgerecht Einspruch eingelegt hatte (wir berichteten hier).

In der dritten Verhandlung musste am Dienstag zunächst also entschieden werden, ob der Fall inhaltlich überhaupt noch einmal neu aufgerollt wird. Im Kern stand dabei die Frage, ob die Widerspruchsfrist mit Verlesung des Urteils oder mit Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung beginnt, denn dann wäre die Frist eingehalten gewesen. Drei Zeugen, die im ersten Anlauf nicht gehört wurden, kamen so hinzu. Der erste, Fred Rabeneck, war Kempen-Krefelder Sportgerichtsvorsitzender bei der ersten Verhandlung. Nach der Urteilsverkündung sei mündlich über die Rechtsmittel aufgeklärt worden, danach sei die Belehrung auch beiden Parteien schriftlich übergeben worden. An Fragen bezüglich eines Widerspruchs Paschas könne er sich nicht erinnern, es sei doch ziemlich unruhig gewesen.

Andreas Kotira war als Vorsitzender des Kreisschiedsrichterausschusses Kempen-Krefeld als nächster Zeuge an der Reihe, und er bestätigte, bei der ersten Verhandlung ebenfalls anwesend gewesen, die mündliche Widerspruchsbelehrung so verstanden zu haben, dass die Frist erst mit dem Erhalt des schriftlichen Urteils beginnt.

Melih Cave, der ebenfalls im Krefelder Sportgericht sitzt und als Beisitzer mitentschied, wurde noch von der Pascha-Seite als Zeuge eingeführt. Er sagte aus, der SC St. Tönis habe auf die schriftliche Widerspruchsbelehrung verzichtet, bei Pascha sei das Schreiben nicht angekommen. Beide Ausdrucke seien wieder eingesteckt worden. Was in der mündlichen Rechtsmittelbelehrung von Fred Rabeneck zur Frist gesagt worden sei, habe er nicht genau mitbekommen.

Widerspruch abgelehnt, Revision nicht zugelassen

Nach mehr als 50-minütiger Beratung stand dann fest: Die Berufung des KSV Pascha Spor wird wegen Versäumens der Widerspruchsfrist als unzulässig verworfen, eine Revision nicht zugelassen. Nach Überzeugung des Gerichts habe der Verein die Rechtsmittelbelehrung erhalten, und zwar der Zweite Vorsitzende Burhan Esin. Zwar habe diese Belehrung anschließend auf dem Platz des KSV Pascha Spor gelegen, sie sei aber im Bereich des Vereins platziert gewesen. Auch in der Amtlichen Mitteilung habe dies wie in den Belehrungen korrekt gestanden, deshalb sei die Frist versäumt.

Eine Entscheidung, die ob des am Dienstagabend Gehörten schon ein wenig verwundern darf. Denn in der Gesamtwürdigung des nachträglich Ausgesagten waren die Zweifel an einem korrekten Ablauf doch eher größer als eine mögliche Bestätigung. Es bleibt zumindest ein fader Beigeschmack. Auch durch den Umstand, dass das Bezirkssportgericht dem KSV Pascha Spor zwischenzeitlich mitgeteilt hatte, und zwar schriftlich, der Widerspruch sei form- und fristgerecht eingegangen. Dafür entschuldigte sich das Gericht zwar, unglücklich bleibt das dennoch. Und wie vehement die schriftliche Belehung angedient wurde, und ob man sich nicht auch auf vorher gesprochenes Wort verlassen können muss, sei zudem dahingestellt.

Klar sein dürften nun zwei Dinge: Zum einen wird der KSV Pascha das eigenen Aussagen zufolge so nicht hinnehmen. In der Folge will die Anwältin des Vereins vor dem Verbandssportgericht in Duisburg Widerspruch gegen die Revisionsentscheidung einlegen - und zwar zeitnah! Freuen dürfte sich damit nun aber wohl auch endgültig der TSV Bockum II, denn bis entschieden ist, ob doch eine Revision doch möglich ist und diese dann angesetzt ist, sollte der Spielbetrieb in Krefeld laufen - und die Teilnahme den Bockumern niemand mehr verwehren können. Sollte Pascha auf dem Rechtsweg erfolgreich sein, könnte der Klub wohl höchstens nachträglich und dann zusätzlich aufsteigen. Alles andere wäre nicht zumutbar - und der Aufstieg ist auch fraglos verdient.

Aufrufe: 010.7.2023, 22:15 Uhr
Sascha KöppenAutor