2024-04-30T13:48:59.170Z

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– Foto: Rocco Bartsch
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WFV stärkt Vereinen bei Spielerwechseln weiterhin den Rücken

Wie der wfv gestern bekanntgab, wird die sogenannte 6-Monats-Frist bei Vereinswechseln weiterhin ausgesetzt. Damit verhindert der Verband, dass sich nahezu jede Spielerinnen und jeder Spieler zur neuen Saison ohne Zustimmung einem neuen Vereinen hätte anschließen können - auch ohne die Zahlung einer Entschädigung.

Der wfv schließt mit seinem Beschluss vom 31. März ein Schlupfloch, das aufgrund der Unterbrechung des Spielbetriebs Ende Oktober nahezu jeden Spielerwechsel im Sommer auch außerhalb des Wechselzeitraums und ohne Zustimmung des abgebenden Vereins möglich gemacht hätte. Was das für Spielerinnen und Spieler sowie für die Vereine bedeutet, erfahrt ihr hier.

Gestern machte der wfv seinen Beschluss vom vergangenen Mittwoch öffentlich, der besagt, dass die 6-Monats-Frist bei Spielerwechseln weiterhin ausgesetzt wird. Diese Regelung sollte eigentlich dafür Sorge tragen, dass ein/e Spieler/in in der Wechselperiode II im Winter (01.01.-31.01.) auch ohne Zustimmung des abgebenden Vereins wechseln könnte, wenn er oder sie nachweislich mindestens sechs Monate nicht mehr für den Verein gespielt hat. Aufgrund der Saisonunterbrechung seit dem 29. Oktober 2020 wäre es dadurch nahezu jeder Spielerin und jedem Spieler möglich gewesen, zur neuen Saison 2021/22 den Verein auch ohne Zustimmung und/oder Zahlung einer Entschädigung an den abgebenden Verein zu verlassen, da mit Ausnahme einiger weniger Pokalspiele in diesem Zeitraum kein Pflichtspiel stattgefunden hat.

– Foto: André Nückel

Um zu vermeiden, dass sich Vereine im Saisonendspurt unfairerweise mit Spielern verstärken, die einzig wegen des Lockdowns kein Pflichtspiel mehr bestreiten konnten, bleibt diese Regelung also weiterhin ausgesetzt und Spielerinnen und Spieler werden so gestellt, als wäre die Saison regulär fortgesetzt worden. Pflichtspielrechte können also aufgrund dieser Klausel nun nicht außerhalb der Wechselzeiträume vergeben werden. Davon selbstverständlich nicht betroffen sind Spielerinnen und Spieler, die bereits vor dem 29. Oktober etwa verletzungsbedingt pausieren mussten.

Die gesamte Pressemitteilung des wfv könnt ihr hier nachlesen, den Beschluss in seiner Originalfassung gibt es hier.

Aufrufe: 07.4.2021, 09:00 Uhr
Michael FeindertAutor