2024-05-02T16:12:49.858Z

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Einspruch legt der SV Tannau über die 1:1-Spielwertung zum Saisonauftakt gegen den SV Kehlen II ein. Das WFV-Bezirksgericht wird hierzu in den nächsten Tagen verhandeln und entscheiden. Foto: colourbox.com
Einspruch legt der SV Tannau über die 1:1-Spielwertung zum Saisonauftakt gegen den SV Kehlen II ein. Das WFV-Bezirksgericht wird hierzu in den nächsten Tagen verhandeln und entscheiden. Foto: colourbox.com
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WFV-Bezirksgericht verhandelt über B4-Fußballpartie

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Friedrichshafen / ps - Das Bezirkssportgericht im WFV-Fußballbezirk Bodensee hat aktuell über einen Antrag des Fußball-Kreisligisten SV Tannau zu beraten und zu entscheiden. Stein des Anstoßes ist ein Spieler der Landesligasreserve des SV Kehlen, der am ersten Spieltag der neuen Saison der Kreisliga B4 gegen den SVT (Endergebnis 1:1) irregulär zum Einsatz gekommen sein soll.

Hintergrund des Einspruchs, welchen Tannaus Fußballabteilungsleiter Josef Gindele in der Vorwoche bei der zuständigen ersten Instanz der WFV-Gerichtsbarkeit eingelegt hat, war die zweite Runde im laufenden Bezirks-pokalwettbewerb. Damals, Ende Juli, war der betreffende Spieler bei der knappen 0:1-Niederlage des SVK II gegen den TSV Eriskirch zum Einsatz gekommen und erhielt in der hitzigen Schlussphase der Pokalbegegnung die Gelb-Rote Karte – was gleichbedeutend mit der Sperre für das nächste Pflichtspiel, nämlich eben dem Saisonauftaktspiel in der Fußball-Kreisliga B4 gegen den SV Tannau, sei, wie Gindele gegenüber unserer Zeitung betonte. Dort stand der Betroffene erneut in der Aufstellung. Dies sei regelwidrig, so der SVT-Abteilungschef.

Inzwischen hat der SV Kehlen auf Anfrage des Sportgerichts zu dem Vorfall Stellung genommen, wie Josef Kesenheimer am gestrigen Montagabend auf SZ-Rückfrage bestätigte. Mit dem Verweis auf das laufende Verfahren will sich der SVK-Pressemann zwar nicht zur Angelegenheit äußern. Er kündigt jedoch an, dass man vonseiten Kehlens "die Abweisung des Einspruchs beantragt hat".

Sollte dem Einspruch des SVT stattgegeben und die Partie gegen den SV Kehlen II mit 3:0 gewertet werden, könnte Tannau vom aktuellen Tabellenrang sechs einen großen Sprung bis auf den zweiten Platz machen.

Mit der Entscheidung des Bezirksgerichts wird laut Vorsitzendem Karl Falge am Donnerstag oder Freitag dieser Woche zu rechnen sein.

Aufrufe: 011.9.2017, 21:45 Uhr
Schwäbische ZeitungAutor