2024-05-02T16:12:49.858Z

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Braucht es den Blick zu Uhr, um die Entscheidung über einen Spielabbruch zu fällen?	Karikatur:  Heinrich Schwarze-Blanke
Braucht es den Blick zu Uhr, um die Entscheidung über einen Spielabbruch zu fällen? Karikatur: Heinrich Schwarze-Blanke

Unterbrechung mündet im Abpfiff

TuS Wörrstadt muss in Saarbrücken nach halbstündiger Verletzungspause einpacken

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ALZEY. Wie lange darf ein Spiel maximal unterbrochen sein, um es wiederanzupfeifen? Ein Schiedsrichter in der Frauenfußball-Regionalliga gab in der Praxis eine Antwort auf die Frage: Nicht länger als eine halbe Stunde.

Passiert ist der Fall in der Begegnung zwischen dem FC Saarbrücken II und TuS Wörrstadt am vergangenen Samstag. Zum Zeitpunkt des finalen Pfiffs nach rund 130 Minuten stand es 1:1 zwischen der Neuborn-Elf und dem FCS.

Den Anlass dieser langen Unterbrechung schilderte TuS Wörrstadts Trainerin Jessica Wissmann in aller Kürze so: Eine Saarbrücker Spielerin hatte sich in der Nachspielzeit so erheblich verletzt, dass sie nicht vom Feld transportiert werden konnte. Deshalb ruhte der Spielbetrieb auf dem Feld zunächst, bis die Rettungssanitäter eintrafen und die Erstbehandlung eingeleitet war – und schließlich wurde er auch nicht mehr aufgenommen. Der Schiedsrichter berief sich angeblich auf die Halbstunden-Regelung.

Wie sich der Sachverhalt genau in Saarbrücken darstellt und welche Konsequenzen er für die Spielwertung hat, müssen nach Auswertung der verschiedenen Stellungnahmen die Sportrichter klären. Er wirft aber definitiv die Frage auf, ob ein Spiel tatsächlich nach halbstündiger Pause beendet werden kann – oder vielleicht sogar muss.

Die Recherchen dieser Zeitung führen zum Regelwerk, in dem es augenscheinlich keinen so lautenden Passus gibt. Darauf deutet auch hin, wie sich Ex-Bundesliga-Schiedsrichter Jochen Drees einmal in einem Interview des Deutschen Fußball-Bunds äußerte. Der Münster-Sarmsheimer hatte 2008 ein Bundesliga-Spiel in Nürnberg wegen Unbespielbarkeit des Platzes vorzeitig beendet. Sintflutartiger Regen hatte den Platz unter Wasser gesetzt. Er kommentierte seine Entscheidung damals auch in Hinblick auf die Dauer der Unterbrechung: „Einen festen zeitlichen Rahmen würde ich nicht benennen, wenn sich eine Besserung der Bedingungen abzeichnet. Dann kann es auch länger als 30 Minuten dauern“.

Das Regelwerk sieht eine Reihe von Eventualitäten vor, in denen der Schiedsrichter ein Spiel vorzeitig beenden kann. Unter anderem heißt es in den Erläuterungen: wenn sich die Zahl der Spieler einer Mannschaft durch Platzverweise oder Verletzungen auf weniger als sieben Spieler reduziert hat. Oder wenn sich ein Spieler eine besonders schwere Verletzung zugezogen hat. Oder falls der Schiedsrichter selbst wegen Verletzung oder Erkrankung ausscheidet und kein Ersatz verfügbar ist. Auch bei einem Todesfall im Umfeld des Spiels sei ein vorzeitiges Ende der Partie gerechtfertigt.

Dem Vernehmen nach, TuSTrainerin Jessica Wissmann berichtete von dem Vorfall, war die gegnerische Spielerin nur erheblich verletzt worden. Es ist demnach nicht auszuschließen, dass dem Schiedsrichter mit dem Abbruch ein Fehler unterlaufen ist. Unterm Strich dürfte es übrigens egal sein: Hat der Referee berechtigt abgebrochen, wird die Partie genauso wiederholt, wie wenn er eine Fehlentscheidung getroffen hätte.



Aufrufe: 026.9.2017, 10:30 Uhr
Claus RosenbergAutor