München - Der Streit zwischen dem Aufsteiger Türkgücü München und dem Bayerischen Fußball Verband (BFV) ist beiseitegelegt. Rainer Koch, der Präsident des BFV veröffentlichte ein offizielles Statement zum Streit zwischen Verband und Verein auf Facebook. Der Präsident beruft sich dabei auf die Gerichte, die nun ein endgültiges Urteil ausgesprochen haben.
Auch Türkgücü München war anfangs sicher, als Sieger aus dem Rechtsstreit hervorzugehen. Es hieß, dass man sich als gleichwertiges Mitglied vor dem Deutschen Fußball Verband (DFB) die Nicht-Teilnahme am DFB-Pokal nicht gefallen lassen werde. Nun, nachdem die Entscheidung der Justiz gefallen ist und das DFB-Pokal-Spiel zwischen dem 1 . FC Schweinfurt 05 und dem FC Schalke 04 (1:4) am 03.11.2020 bereits ausgetragen wurde, heißt es nach Anfrage bei Türkgücü: „Nachdem das Spiel bereits stattgefunden hat, ist das Thema für uns momentan und akut nicht relevant. Dennoch ist die Sache für uns noch nicht vom Tisch". Weiter heißt es: "Der Beschluss des OLG wurde uns noch nicht zugestellt, sodass wir die Aussagen von Rainer Koch zum jetzigen Zeitpunkt nicht kommentieren."
Der Streit um die Teilnahme am DFB-Pokal war in den letzten Monaten heiß diskutiert worden. Türkgücü München wollte die BFV-Entscheidung nicht akzeptieren und sah sich im Recht. Vor der Saison soll eine Abmachung getroffen worden sein: Entweder der Aufstieg in die 3. Liga oder die Teilnahme am DFB-Pokal. Türkgücü habe den Aufstieg gewählt und sei dadurch nicht berechtigt, am Pokal teilzunehmen. Dennoch wollte man dies nicht hinnehmen und leitete mehrere rechtliche Schritte ein, die aber summa summarum erfolglos blieben.
Der BFV und Präsident Rainer Koch werden wohl froh sein, dass nun endlich Ruhe einkehrt. Das Statement des Präsidenten erinnert stark an eine klassische Siegesrede: „Vor drei Tagen erließ der Kartellsenat des Oberlandesgerichts München nun eine weitere Entscheidung und erneut hat der BFV gewonnen, denn Türkgücü München wurde verurteilt, sämtliche Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens zu tragen.“ Hier betont Herr Koch nicht nur den juristischen Erfolg, sondern geht auch auf die Kostenfrage ein. Dem Gerichtsurteil zufolge müssen Türkgücü und Geschäftsführer Max Kothny nun sämtliche Kosten übernehmen, die mit dem Rechtsstreit verbunden sind.
Rainer Koch beruft sich in seinem Post auf das Urteil des Oberlandesgerichts: „Begründung des OLG-Senats: Es entspreche billigem Ermessen, die Kosten Türkgücü aufzuerlegen, da, wenn der Rechtsstreit nach dem inzwischen durchgeführten Pokalspiel von Schweinfurt 05 gegen Schalke 04 nicht für erledigt erklärt worden wäre, das seinerzeitige Urteil des Landgerichts und damit die von diesem erlassene einstweilige Verfügung aufzuheben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung insgesamt abzuweisen gewesen wäre.“
Türkgücü habe nicht rechtzeitig die Anklage zurückgezogen, vor allem nachdem das Spiel zwischen Schweinfurt und Schalke bereits ausgetragen wurde.
(Johanna Grimm)