Weil Wettkämpfe auf absehbare Zeit indes weiter nicht möglich sind, ist auch die Saison im Fußballverband Rheinland (FVR) bis Ende Juni nicht mehr zu beenden. Das wiederum ist die rechtliche Voraussetzung, um einen Saisonabbruch herbeizuführen. Grundlage dafür ist eine Abstimmung des FVR-Beirates (TV berichtete). Wann genau das Gremium, bestehend aus den Präsidiumsmitgliedern, Vertretern der neun Kreise (die Vorsitzenden und ein weiterer Entsandter) sowie FVR-Ehrenmitgliedern virtuell tagt, war bis gestern Nachmittag noch offen. „Bis zum 20. Mai ist die Abstimmung geplant“, sagte Pressesprecher Frank Jellinek auf TV-Anfrage.
UPDATE: Die Abstimmung ist am Samstag, 16. Mai, ab 10 Uhr.
Nach dem klaren Votum der Vereine (83 Prozent stimmten dafür) und der eindeutigen Empfehlung des Verbandspräsidiums, die Saison aufgrund der Corona-Pandemie und deren unklarer Dauer abzubrechen, deutet alles darauf hin, dass der Beirat ein entsprechendes Votum trifft. „Anschließend kann jeder Verein auf die Tabelle schauen und weiß, was das für ihn bedeutet“, lässt FVR-Rechtswart Norbert Weise durchblicken. Nach dem Konzept des FVR soll es keine Absteiger geben (es sei denn, ein Verein will sich freiwillig aus der Klasse zurückziehen) und können die jeweiligen Tabellenersten aufsteigen. Gibt es wie in der A-Liga Mosel mit dem SV Zeltingen-Rachtig und der SG Mont Royal Enkirch aktuell zwei Teams, die nach absolvierten Spielen und erzielten Punkten gleichauf liegen, sind per se zwei Aufsteiger vorgesehen.
Das Problem in einigen Ligen sind schiefe Tabellenbilder. So etwa hat die SG Baldenau Bischofsdhron in der Mosel-Kreisliga B I bis zum Abbruch Mitte März aus 16 Spielen 38 Punkte gesammelt, der SV Gonzerath mit einer Partie im Rückstand 37 Zähler. Hier käme eine Quotientenregelung zum Zuge. Gonzerath (2,47 Punkte pro Spiel) liegt hier vor Baldenau (2,38) und hätte somit das Aufstiegsrecht. Ähnlich knapp ist es in der C-Liga Mosel/Hochwald. Die SG Ruwertal II (38 Punkte/16 Spiele/2,38) liegt hier im Verhältnis knapp vor der DJK Pluwig-Gusterath II (32/14/2,29). Härtefallregelungen für Mannschaften, die eventuell um Haaresbreite am Aufstieg scheitern würden, kann es geben. Darauf wies der FVR in den vergangenen Wochen immer wieder hin. „Wenn ein Verein das für sich beanspruchen möchte, kann er sich an die Geschäftsstelle des Verbands wenden. Dort wird dann im jeweiligen Ausschuss darüber entschieden. Bei einer Beschwerde dagegen befasst sich das Präsidium“, schildert Rechtswart Weise das Prozedere.
Eine einheitliche Linie für alle neun Fußballkreise zu haben, ist für Bernd Hurth wichtig. Der stellvertretende FVR-Spielausschussvorsitzende aus Wincheringen (Kreis Trier-Saarburg) kündigt an, dass man im Gremium Kriterien für die Härtefallregelungen festlegen wolle. Hurth rät den Vereinen davon ab, Sportfeste und Turniere für den Sommer zu planen. Großveranstaltungen sind in Rheinland-Pfalz bis 31. August untersagt. Während es hier von der Landesregierung anfangs noch keine genaue Definition gab, nannte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) in diesem Zusammenhang zuletzt auch Kirmes, Wein- oder Schützenfeste, die noch auf Dauer verboten seien. Das Aufeinandertreffen von mehreren Fußballmannschaften und Zuschauern bietet ein vergleichbares Szenario. Die Bundesregierung gestattet es Vereinen derweil weiterhin, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital durchzuführen.