Das Präsidium, der Spielausschuss und die KFA-Vorsitzenden des TFV verständigten sich gemeinsam darüber, dass ab 1. Juli 2020 wieder Freundschaftsspiele stattfinden können.
Für die Begegnungen sind diese Hinweise unbedingt zu beachten:
- Der Gastgeber muss sicherstellen bzw. prüfen, dass die örtlichen Behörden die Durchführung erlauben.
- Die Vor- und Einhaltung eines Infektionsschutzkonzepts liegt in der Verantwortung der Vereine.
- Der TFV gibt Handlungsempfehlungen, in denen es auch um die Organisation für die Spiele geht.