2024-04-30T13:48:59.170Z

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Für die B- und C-Juniorinnen gibt es eine neue Regelung des BFV.
Für die B- und C-Juniorinnen gibt es eine neue Regelung des BFV. – Foto: Symbolbild: Florian Schmitz/dpa

Talentsichtung an DFB-Stützpunkten möglich - neue Regelung für Juniorinnen

Talentsichtungsturniere des BFV fallen aus

Mit einer Regelung des BFV soll verhindert werden, dass sich Mädchen vom Spielbetrieb abmelden. Auch die BFV-Talentsichtungsspiele werden heuer nicht durchgeführt.

Der Verbands-Frauen- und Mädchenausschuss (VFMA) des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat die Möglichkeit der Rückstellung von jüngeren B- und C-Juniorinnen beschlossen. Konkret bedeutet dies, dass bis zu drei jüngere B- oder C-Juniorinnen auf dem Großfeld, bis zu zwei jüngere B- oder C-Juniorinnen auf dem 9er-Feld und eine Spielerin auf dem Kleinfeld – jeweils auf Antrag – für die jeweils jüngere Altersklasse zurückgestellt werden können. Voraussetzung dafür ist, dass der betroffene Verein keine eigene Mannschaft in der eigentlichen Altersklasse im Spielbetrieb gemeldet hat. Damit soll verhindert werden, dass sich Mädchen aufgrund des Übertritts in die höhere Altersklasse vom Spielbetrieb abmelden.

Talentsichtung an DFB-Stützpunkten in kleinen Gruppen

Aufgrund der derzeitigen Situation verzichtet der Bayerische Fußball-Verband (BFV) auch in diesem Jahr auf die Durchführung der Talentsichtungsturniere. Damit dennoch alle talentierten Mädchen und Buben des Jahrgangs 2010 die Chance haben, sich in einem sicheren Umfeld für die Aufnahme in das Talentförderprogramm zu bewerben, wird die Sichtung über mehrere Tage verteilt und unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften in Kleingruppen an den 64 bayerischen DFB-Stützpunkten stattfinden. Die Anmeldung erfolgt über die Jugendleiter bzw. Trainer der Spielerinnen und Spieler direkt bei den zuständigen DFB-Stützpunkt-Leitern. Natürlich dürfen Eltern oder Trainer ihre Kinder zur Sichtung an den Stützpunkt begleiten. Das Betreten der Sportanlage ist aber nur unter Angabe der persönlichen Kontaktdaten zugelassen ist.

Aufrufe: 012.7.2021, 11:37 Uhr
Redaktion StarnbergAutor