2024-05-02T16:12:49.858Z

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Löste eine heiße Debatte aus: Björn Krasnowski. Der Referee des Langener SV wurde vom Schiedsrichter-Ausschuss vorläufig suspendiert. Aufgrund des Einspruchs seines Vereins hob das Sportgericht nun das Ansetzungsverbot wieder auf.  ©MZV/Matthias Haack
Löste eine heiße Debatte aus: Björn Krasnowski. Der Referee des Langener SV wurde vom Schiedsrichter-Ausschuss vorläufig suspendiert. Aufgrund des Einspruchs seines Vereins hob das Sportgericht nun das Ansetzungsverbot wieder auf. ©MZV/Matthias Haack

Suspendierter Schiri darf nun doch wieder pfeifen

Erst sperrt ihn der Schiedsrichter-Ausschuss, nun entscheidet das Sportgericht: Sein eigener Vorsitzender, Björn Krasnowski, darf wieder auflaufen

Das sorgt für Gesprächsstoff im Fußballkreis Prignitz-Ruppin: Björn Krasnowski, der vom Schiedsrichter-Ausschuss zu einer mehrwöchigen Zwangspause verdonnert worden war, ist vom Sportgericht freigesprochen worden.

Ein Fall, der schon vor der Verhandlung für reichlich Diskussionen im Fußballkreis gesorgt hatte, ist nach dem Urteil der Sportrichter "heißer denn je". Im Mittelpunkt steht Björn Krasnowski in seiner Funktion als Schiedsrichter. Krasnowski ist nicht nur im Schiedsrichterwesen tätig, er ist seit zwei Jahren auch Vorsitzender des Sportgerichts. Nun mussten seine Mitstreiter im Gremium über ihren Chef höchstpersönlich richten.

Eine zurückliegende Umfrage, in der der "Schiedsrichter des Jahres 2014" im Land Brandenburg ermittelt wurde, und die vom hiesigen Schiedsrichter-Ausschuss mitgetragen worden war, löste eine Kommentarflut aus, die auch Krasnowski befeuerte. Dies tat er laut Auskunft des Ausschuss-Vorsitzenden Robert Graeske in einer "nicht zu tolerierenden Art und Weise". Als Vorsitzender des Sportgerichtes und Schiedsrichter darf er seine Meinung nicht in der erfolgten Art kundtun, dass der Fußballkreis Schaden nimmt. Graeske fühlte sich darüber hinaus persönlich öffentlich diffamiert. Eine Diffamierung erfolgt nach allgemeiner Definition mittels Anwendung von Schimpfwörtern oder durch diverse Unterstellungen. Im Fall der Umfrage sollen die "nicht zu tolerierenden" Äußerungen von Krasnowski die final drei nominierten Ruppiner Schiedsrichter betroffen haben und auf Facebook zu lesen gewesen sein.

Daraufhin verhängte der Schiedsrichter-Ausschuss des Fußballkreises, als laut Paragraf 3 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des Fußball-Landesverbandes Brandenburg (FLB) erste zuständige Instanz, ein zwölfwöchiges Ansetzungsverbot für Björn Krasnowski. Zudem erhielt der Referee des Langener SV (LSV) eine Geldstrafe in Höhe von 50 Euro. Gegen diesen Verwaltungsentscheid legte der LSV Einspruch ein. "Die Strafe ist für mich absolut unverständlich. Ich habe nur meine Meinung geäußert", so Krasnowski.

Auch ein anschließendes Schlichtungsgespräch im Vereinsheim des Langener SV, nachdem zwar die Geldstrafe aufgehoben, das Ansetzungsverbot aber bekräftigt wurde, führte zu keiner Einigung. So landete der Fall vor dem Sportgericht im Fußballkreis. Robert Graeske kann darüber nur den Kopf schütteln. "Aus Sicht des Ausschusses kann die nächste Instanz nicht das Sportgericht sein, sondern nur der Vorstand des Fußballkreises", betonte er auf Nachfrage.

Am vergangenen Donnerstag nun, hoben die Sportrichter - Björn Krasnowski war bei der Beurteilung des Falles aus Befangenheit außen vor, die Leitung übernahm Beisitzer Thomas Erfurth - das Verbot für den Schiri auf. Als Begründung führten sie an, dass die Grundlage für die zwölfwöchige Ansetzungspause fehlt, da es auch keinen Strafenkatalog gibt. Björn Krasnowski sieht sich im Recht und hofft, ab sofort wieder als Referee angesetzt zu werden. "Ein Einspruch seitens des Schiedsrichter-Ausschusses ist nicht mehr möglich, das Urteil bindend", sagt er in seiner Funktion als Sportgerichtschef.

Ganz anders sieht das beispielsweise Mike Schläger, kommissarischer Vorsitzender im Fußballkreis: "Meines Wissens kann dieses Rechtsorgan nur die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsentscheides überprüfen, nicht aber aufheben." So steht es auch in Paragraf 3, Absatz 7 der RuVO des FLB. Nicht unerwähnt soll an dieser Stelle bleiben, dass Mike Schläger auch Mitglied des Schiri-Ausschusses ist. Sein Chef in diesem Gremium, Robert Graeske, will nun erst einmal abwarten, bis das Urteil rechtskräftig ist und ihm zugegangen ist. "Dann überlegen wir, wie wir damit umgehen."


Er will endlich Ruhe haben, denn es gebe aktuell wichtigere Sachen, als sich mit einer Person in dieser Gilde fortlaufend auseinandersetzen zu müssen. Es ist aber anzunehmen, dass dieser Fall noch nicht zu den Akten gelegt wird.

Aufrufe: 028.10.2015, 13:36 Uhr
MOZ.de / Gunnar ReblinAutor