2024-05-02T16:12:49.858Z

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Die Nutzung der Kunstrasenplätze im Karl-Wald-Stadion kostet für Penzberger Sportvereine zum Beispiel 20 Euro die Stunde. Zur Entlastung wurde aber auch ein neues Förderkonzept ausgearbeitet.
Die Nutzung der Kunstrasenplätze im Karl-Wald-Stadion kostet für Penzberger Sportvereine zum Beispiel 20 Euro die Stunde. Zur Entlastung wurde aber auch ein neues Förderkonzept ausgearbeitet. – Foto: Wolfgang Schörner

Stadt führt Gebühren für Sportstätten ein - gleichzeitig entlastet ein Förderkonzept die Vereine

Penzberg beschließt Satzung

Die Stadt Penzberg verlangt jetzt Gebühren von Vereinen, die die städtischen Sporthallen oder das Stadion nutzen. Eine Entlastung findet an anderer Stelle statt.

Penzberg – Bislang hatten die Penzberger Sportvereine für die Nutzung der städtischen Sportstätten keine Gebühren zahlen müssen. Das ändert sich nun. Zehn Euro kostet zum Beispiel ein Hallendrittel in der Stunde. Der Stadtrat hat vor kurzem einstimmig eine Gebührensatzung erlassen, die rückwirkend ab August 2021 gilt. Dies betrifft das Karl-Wald-Stadion samt Kunstrasenplätzen, die alte Sporthalle an der Seeshaupter Straße, die Sporthalle am Josef-Boos-Platz, bei der momentan allerdings noch die Sanierung läuft, und die Sporthallen der Bürgermeister-Prandl-Schule.

Ein Hallendrittel kostet jetzt zehn Euro in der Stunde

Die Nutzung eines Hallendrittels oder eines Gymnastikraums kostet jetzt zum Beispiel zehn Euro die Stunde, die komplette Halle 30 Euro die Stunde. Die Nutzung des Sportstadions kommt auf 20 Euro. Der gleiche Preis gilt für einen Kunstrasenplatz. Höhere Gebühren müssen Betriebe und externe Vereine bezahlen. Bei ihnen beläuft sie sich für ein Hallendrittel auf 25 Euro die Stunde und für das Sportstadion auf 100 Euro pro Stunde. Zu zahlen haben diese auch einen Flutlichtzuschlag.

Hintergrund der Nutzungsgebühr ist die neue Umsatzsteuer-Regelung

Hintergrund der neuen Nutzungsgebühr ist eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Jahr 2016, wonach Kommunen – mit langen Übergangsfristen – umsatzsteuerpflichtig werden und als Unternehmen zu bewerten sind, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Darunter fällt auch ein Hallenbetrieb. Im Penzberger Fall heißt das laut Stadtkämmerer Hans Blank, dass die Stadt einerseits bei Bauvorhaben wie bei der Sporthalle am Josef-Boos-Platz selbst Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen kann, andererseits aber Nutzungsgebühren verlangen muss.

Man habe sich intensiv mit der Thematik befasst, erklärte Thomas Sendl, Rathaus-Abteilungsleiter für Kommunikation, Kultur und Wirtschaft, jüngst im Stadtrat. Die Gebühren seien vom Finanzamt abgesegnet. Die Sportvereine wurden bei einer Versammlung informiert. Dabei sei ihnen auch geschildert worden, dass die Vereine seitens der Stadt anderweitig entlastet würden, berichtete Sendl. In ersten Rückmeldungen hätten sie viel Verständnis für die Situation gezeigt.

Neues Förderkonzept sollen den Vereinen Entlastung bringen

Bürgermeister Stefan Korpan (CSU) bestätigte auf Nachfrage die Entlastung für Vereine, wobei er aber keine direkte Verbindung zu den Gebühren herstellen wollte. Laut Bürgermeister handelt es sich um ein breit aufgestelltes neues Förderkonzept für Vereine, das der Stadtrat vergangenes Jahr beschlossen hat. Es zielt ihm zufolge sowohl auf Sportvereine als auch auf andere Vereine, zum Beispiel in Kultur, Brauchtum, Kunst und Tradition. Ebenso sind in dem Konzept „sonstige Vereine“ vermerkt. Jeder Verein könne einen Förderantrag stellen und dabei Ausgabe beispielsweise für Jugendarbeit, Vereinsausflüge, Unterhalt eigener Liegenschaften, Trainingsanzüge, Mieten und Pachten anführen, so Korpan. Die Stadt entscheide dann über die Förderung. Für vergangenes Jahr seien bereits Anträge gestellt. Das Budget für 2022 beläuft sich ihm zufolge auf einen sechsstelligen Euro-Betrag. tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA (Wolfgang Schörner)

Aufrufe: 07.1.2022, 08:26 Uhr
Wolfgang SchörnerAutor