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Allgemeines

Sportgerichtsurteil zum Spielabbruch in der Relegation

In seiner Kammersitzung vom 21.06.2022 hat sich das Sportgericht mit dem Spielabbruch der Relegationspartie vom 19.06.2022 zwischen den Mannschaften FC Mezopotamya Bietigheim – SV Kaman Bönnigheim befasst.

von FuPa / Pressemitteilung · 21.06.2022, 19:30 Uhr · 0 Leser
– Foto: Timo Babic

Auf Basis der vorliegenden Stellungnahmen war ersichtlich, dass SV Kaman Bönnigheim für den Spielabbruch die Verantwortung trägt. Die Spieler von Bönnigheim haben den Schiedsrichter, nach einem weiteren Feldverweis, zu diesem Zeitpunkt agierte Bönnigheim bereits in doppelter Unterzahl, bedrängt und die Hinweise auf einen drohenden Spielabbruch ignoriert und ist damit für den dann erfolgten Spielabbruch. Die Relegationspartie wird dem FC Mezopotamya Bietigheim mit 3:0 Toren und 3 Punkten als gewonnen, dem SV Kaman Bönnigheim mit 0:3 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet. Zum Zeitpunkt des Abbruchs lag FC Mezopotamya Bietigheim mit 2:0 in Führung. Weiterhin wurde der SV Kaman Bönnigheim zu einer empfindlichen Geldstrafe im mittleren dreistelligen Bereich verurteilt. Strafverschärfend wirkte hier das Urteil der letzten Woche über den Spielabbruch vom 12.06.2022.

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