2024-04-25T14:35:39.956Z

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Aus der Luft: Die Sportanlage Schölerberg, wo der SC Schölerberg seine Heimspiele austrägt. Foto: Gert Westdörp
Aus der Luft: Die Sportanlage Schölerberg, wo der SC Schölerberg seine Heimspiele austrägt. Foto: Gert Westdörp

Spielabbruch im Amateurfußball Osnabrück: Hohe Geldstrafen, lange Sperren

Urteile gegen SC Schölerberg und SV Kosova

Osnabrück. Das Fußball-Sportgericht des Spielkreises Osnabrück Stadt hat den Spielabbruch zwischen dem SC Schölerberg und dem SV Kosova in der Kreisliga Stadt aus dem Frühjahr abgeurteilt. Mit hohen Geldstrafen und langen Sperren ahndete es die Vorkommnisse, die aus Revanchefouls heraus in handfeste Schlägereien mündeten.

Insgesamt 24 Verfahren musste das Fußball-Sportgericht des Stadtkreises in diesem Jahr durchführen - ein klarer Anstieg im Vergleich zum Vorjahr, als das Sportgericht nur 14 Mal tagen musste. Auch die Vergleichszahlen zum Fußball-Landkreis, dessen Sportgericht bei einer Vielzahl an Spielen nur ganz unwesentlich öfter tätig werden musste, steht für die beunruhigende Entwicklung im Stadtfußball bei den Themen Spielabbrüchen und Gewaltausbrüchen gegen Gegner, Schiedsrichter und Unbeteiligte.

Eine lebenslange Sperre, wie sie im März gegen einen Fußballer von Ballsport Eversburg ausgesprochen wurde, war diesmal zwar nicht dabei - dennoch musste das Stadt-Sportgericht auch diesmal wieder einen Fall an das Präsidium des Niedersächsischen Fußballverbandes überweisen: Denn die Richter beantragen in einem Fall eine Strafe, die über die Maximalsperre von 12 Monaten hinausgeht, die das Stadt-Sportgericht laut Statuten in Eigenregie verhängen kann.

Konkret hatte sich beim Spiel des SC Schölerberg gegen den SV Kosova aus einem Zweikampf eine handfeste körperliche Auseinandersetzung entwickelt. Einem verwarnungswürdigen Foulspiel eines Schölerberg-Spielers folgte laut den Erkenntnissen des Sportgerichts ein feldverweis-würdiges Revanchefoul des Kosova-Akteurs (Schubsen). Nach einer ebenfalls feldverweis-würdigen Gegenaktion des Schölerbergers (ins Gesicht fassen) schlug der Kosova-Spieler mit der Faust ins Gesicht des Schölerbergers, sodass dieser einen Cut davontrug.

Danach folgte die Eskalation der Ereignisse in einer unübersichtlichen Rudelbildung mit Beteiligung von Akteuren beider Teams. Als gesichert für das Sportgericht gilt allerdings die Erkenntnis, dass ein an den Ereignissen zuvor nicht unmittelbar beteiligter Kosova-Spieler zwei Faustschläge in die Magengrube eines Gegners austeilte. Dafür wurde er nun vom Sportgericht für sieben Monate gesperrt sowie zu einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt.

Zwei Spieler mindestens eine Saison gesperrt

Der zuvor am Ausbruch der Ereignisse beteiligte Kosova-Spieler wird für 12 Monate gesperrt und muss 200 Euro Geldstrafe zahlen. Ein vergleichbares Strafmaß wäre für den Schölerberg-Akteur infrage gekommen, wenn für diesen nicht ein weiterer Punkt zur Aburteilung vorgelegen hätte: Denn nachdem sich die Situation angesichts des deeskalierenden Einwirkens des Schiedsrichters und der besonnenen Akteure auf beiden Seiten wieder beruhigt hatte, bedrohte der Schölerberg-Spieler noch einmal Kosova-Akteure mit einer Glasflasche, deren Boden er zuvor an einer Kante abgeschlagen hatte. Auch hier beruhigte sich die Situation, weil andere Angehörige des SC Schölerberg den Fußballer zurückhielten.

Das Sportgericht verurteilte den Schölerberger nun zu 200 Euro Geldstrafe und sperrte ihn zunächst für 12 Monate - wobei es angesichts der Vorkommnisse beantragte, die Sperre auf 24 Monate auszuweiten. Darüber muss nun das Präsidium des Niedersächsischen Fußballverbandes bei seiner nächsten turnusmäßgen Sitzung beraten - eine Zustimmung gilt aber als wahrscheinlich.

Weil sich beide beteiligten Vereine innerhalb der Widerspruchsfrist nicht meldeten, ist das Urteil des Stadt-Sportgerichtes rechtskräftig. Dies hat zudem die in Rede stehende Partie für beide beteiligte Teams als verloren gewertet und für den Spielabbruch weitere 100 Euro Strafe gegen jeden Klub in Rechnung gestellt, sodass insgesamt 700 Euro an Strafen verhängt worden sind. Ob angesichts der Vorfälle abseits der Sportjustiz auch strafrechtlich ermittelt wird, ist aktuell noch nicht bekannt.

Aufrufe: 04.7.2019, 22:00 Uhr
/ bekrAutor