2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines

So soll im Spieltrieb mit Corona-Fällen umgegangen werden

Ob Verdacht oder Quarantäne: NFV gibt Handlungsempfehlungen für die neue Saison bekannt

Der Niedersächsische Fußballverband hat auf seiner Internetseite Handlungsempfehlungen für den Umgang mit der Corona-Pandemie im demnächst wieder startenden Pflichtspielbetrieb gegeben. Die wichtigsten Aussagen in der Übersicht:

Allgemeine Empfehlungen:

  • Die aktuelle Situation setzt ein hohes Maß an Flexibilität im Spielbetrieb voraus.
  • Wie in großen Teilen bereits umgesetzt, wird empfohlen, kleine Staffeln zu bilden und ggf. Einfachrunden zu planen, um auf mögliche Einschränkungen flexibel reagieren zu können.
  • Möglichst wenig Regelspieltage unter der Woche ansetzen. Durch die einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregeln könnte es hierdurch zu erheblichen Einschränkungen im Trainingsbetrieb kommen.

Quarantäne:

  • Es ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne Spieler*Innen oder aber auch ganze Mannschaften in Quarantäne gehen (müssen).
  • Wenn es zu dem Fall kommt, dass sich eine ganze Mannschaft in Quarantäne begeben muss, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
    • Die anstehende Spiele sollten kurzfristig abgesetzt und später nachgeholt werden.
    • Den Mannschaften ist eine entsprechende Vorbereitungszeit gewährt werden.
    • Die Mannschaften sind selbst dafür verantwortlich, eine angeordnete Quarantäne nachzuweisen. Andernfalls könnten Spiele gegen die betroffenen Mannschaften gewertet werden.

Im Falle einer angeordneten Quarantäne sollten bei kurzfristigen Spielverlegungen/Absetzungen keine Verwaltungskosten erhoben werden!

  • Für den Fall, dass sich einzelne Spieler*Innen einer Mannschaft in Quarantäne begeben müssen, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
    • Den Kontakt zu den zuständigen örtlichen Ordungs- und Gesundheitsämtern suchen.
    • Die behördlich angeordneten Quarantänemaßnahmen sind vom Verein nachzuweisen.
    • Die gegnerische Mannschaft muss über den Vorfall informiert werden.
    • Beide Mannschaften können sich auf einen Ausweichtermin einigen.
    • Sollte die gegnerische Mannschaften spielen wollen, muss das Spiel stattfinden.

Im Falle einer Verlegung sollten keine Verwaltungskosten erhoben werden.

Verdachtsfälle:

  • Werden einzelne Spieler*Innen als Verdachtsfälle eingestuft und müssen sich einem Test unterziehen, gilt:
    • Den Kontakt zu den örtlichen Ordnungs- und Gesundheitsämtern suchen
    • Die gegnerische Mannschaft muss über den Vorfall informiert werden
    • Beide Mannschaften können sich auf einen Ausweichtermin einigen
    • Sollte die gegnerische Mannschaften spielen wollen, muss das Spiel stattfinden
    • Im Falle einer Verlegung sollten keine Verwaltungskosten erhoben werden

Des Weiteren hat der NFV bekanntgegeben, dass offizielle Hallenturniere derzeit nicht absehbar sind: „Die aktuellen Verordnungen lassen derzeit keine geregelten Hallenrunden und Freundschaftsturniere zu.“ Diese Nachricht dürfte unter anderem für die Organisatoren der großen Hallenturniere interessant sein – der Budenzauber droht in diesem Jahr auszufallen.
Aufrufe: 014.8.2020, 11:04 Uhr
Lennart AlbersAutor