2024-04-30T13:48:59.170Z

Allgemeines
– Foto: Hanna Büsselmann

Planung für 2021/2022 beginnt bereits

Zeitraum der Mannschaftsmeldung erneut angepasst

Am 15. April 2021 wird seitens des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV) und seiner angeschlossenen Kreisfußballverbände (KFV) das offizielle Meldefenster für die kommende Spielzeit 2021/2022 geöffnet. Bis einschließlich 1. Juni können die Klubs im Vereinsmeldebogen im DFBnet ihre Mannschaften für die neue Fußballsaison melden.

Normalerweise erfolgt die Öffnung des Vereinsmeldebogens erst am 1. Mai eines Jahres und läuft bis 15. Juni. Während diese im vergangenen Jahr erst am 28. Mai vollzogen werden konnte, wird der Starttermin in diesem Jahr aufgrund der Entwicklungen rund um die Coronapandemie und dem damit verbundenen und frühzeitig beschlossenen vorzeitigen Saisonende in den allermeisten Wettbewerben der Frauen und Herren (mögliche Ausnahme: Pokal) sowie in allen Spiel- und Altersklassen im Nachwuchs jedoch zeitlich in den April nach vorne verlegt.

Zugleich schließt das Meldefenster im Jahr 2021 bereits Anfang Juni. Dies ist unter anderem erforderlich, um der Saisonplanung seitens der zuständigen Ausschüsse anhand der Auswertung der Mannschaftsmeldungen im Sinne von ggf. notwendiger Flexibilität in Sachen Staffeleinteilungen und Spielmodellen entsprechende Zeit bis zum offiziellen Saisonstart am 1. Juli 2021 einzuräumen.

Der anhand des beschlossenen Umgangs mit der Saison 2020/2021 erneut mögliche freiwillige Rückzug einer Mannschaft in die nächsttiefere Spielklasse ist im Zuge der Öffnung des Meldefensters auf digitalem Weg zu hinterlegen. Derweil muss der Verzicht auf ein mögliches Aufstiegsrecht seitens der Vereine zusätzlich schriftlich angezeigt werden. In der LFV-Spielordnung (§7 Nr. 2) heißt es dazu: "Ein Aufstiegsverzicht ist in allen Klassen und Staffeln von den Vereinen dem zuständigen Verbandsorgan bis spätestens 01.06. jeden Jahres verbindlich schriftlich mitzuteilen."

Sollte zum Zeitpunkt der Meldung nicht klar sein, ob eine Mannschaft aufstiegsberechtigt ist (z.B. bei noch nicht bestätigter Aufstiegsmöglichkeit seitens eines KFV oder ggf. Verzicht von Mannschaften auf den Aufstieg) und in einer höheren Spielklasse gemeldet werden darf, hat die Meldung im Zweifel in der ursprünglichen Spielklasse zu erfolgen. Zu den spielleitenden Instanzen sollte entsprechend Kontakt gesucht werden, um von eventuellen Aufstiegsverzichten zu erfahren. Eine Änderung der Spielklasse – insbesondere in Sachen Aufstieg – kann auch nachträglich durch die jeweilige Staffelleitung erfolgen.

Aufrufe: 014.4.2021, 11:36 Uhr
LVMAutor