2024-06-04T08:56:08.599Z

Allgemeines
Der ehemalige Torwart des FSV Mainz 05 (links) mit Anwalt und 05-Vorsitzenden Harald Strutz beim Verlassen des Gerichtssaals. Foto: S. Kopp.
Der ehemalige Torwart des FSV Mainz 05 (links) mit Anwalt und 05-Vorsitzenden Harald Strutz beim Verlassen des Gerichtssaals. Foto: S. Kopp.

Neues Bosman-Urteil bleibt aus

Landesarbeitsgericht kippt Urteil im Fall Heinz Müller +++ Befristung von Verträgen ist rechtmäßig +++ "Ein anderes Urteil hätte die Existenz vieler Vereine bedroht"

MAINZ - Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat heute die erstinstanzliche Entscheidung im Fall Heinz Müller gekippt. Demnach ist die Befristung von Profiverträgen rechtmäßig.

Eine Befristung von Müllers Arbeitsvertrag durch den 1. FSV Mainz 05 sei "wegen der Eigenart der geschuldeten Arbeitsleistung des Klägers als Profifußballspieler sachlich gerechtfertigt", heißt es in einer Mitteilung des LAG.

Die Verhandlung zwischen Mainz 05 und seinem früheren Torwart Heinz Müller war am Vormittag nach kurzer Zeit unterbrochen worden. Gespräche über eine außergerichtliche Einigung zwischen beiden Parteien scheiterten anschließend, weil der Verein auf einem Urteil des Gerichts bestand. Nach dem Spruch steht Müller nun auch keine Abfindung zu.

"Wir sind natürlich enorm erleichtert, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist", sagte Anwalt und 05-Vorsitzender Harald Strutz nach dem Urteil. "Dieser Tag hat eine besondere Bedeutung für den Profisport. Die Argumente für eine Befristung von Arbeitsverträgen waren am Ende überzeugend. Ich habe keine Veranlassung, einer möglichen Revision nicht entspannt entgegen zu schauen."

Heidel: "Habe gelernt, dass auch Gerichtsverhandlungen spannend sein können"

Christian Heidel, Manager des Erstligisten, zeigte sich ebenfalls zufrieden: "Dieses Urteil dient dem Fußballspiel und ist eine sehr gute Entscheidung. Es wäre sonst ein großes Problem für den gesamten Mannschaftssport entstanden. Das gesamte System wäre aus den Fugen geraten und es wäre zu nicht absehbaren Veränderungen gekommen. Ein anderes Urteil hätte die Existenz vieler Vereine in Mitleidenschaft ziehen können."

"Ich dachte immer, ein Fußballspiel sei spannend. Aber heute habe ich gelernt, dass auch Gerichtsverhandlungen spannend sein können", sagte Heidel. "Wir haben während der Verhandlung das Gefühl bekommen, dass der Richter unseren Argumenten folgt und haben uns deshalb dazu entschieden, auf ein Urteil heute zu bestehen."

Nur vordergründig ging es in diesem Fall um den Streit zwischen Müller und 05. Ein Zweijahresvertrag des heute 37-Jährigen war 2014 ausgelaufen. Müller klagte daraufhin vor dem Arbeitsgericht Mainz auf eine "Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis". Seine Klage hatte Erfolg, sein früherer Club zog daraufhin vor das Landesarbeitsgericht.

Erstinstanzliches Urteil untergräbt Transfersystem

Der Fall ist von grundsätzlicher Bedeutung für den Umgang mit befristeten Arbeitsverträgen der Spieler im Profifußball. Die Vereine und die Fußballverbände befürchteten bereits nach dem Urteil in erster Instanz ähnlich weitreichende Folgen wie nach dem sogenanten Bosmann-Urteil 1995.

Sollten Vereine ihren Spielern keine Drei- oder Vierjahresverträge mehr geben können und sie stattdessen nur unbefristet anstellen können, würde dies das gesamte Transfersystem zum Einsturz bringen. Das LAG hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zum Bundesarbeitsgericht für den unterlegenen Kläger zugelassen.

Ob das tatsächlich angerufen wir, steht noch nicht fest. Müllers Anwalt Horst Klettke sagte nach der Verhandlung: Das ist keine Niederlage, sondern ein noch nicht rechtskräftiges Urteil. Wir werden nun die ausführliche Begründung abwarten und dann entscheiden, ob wir in Revision gehen. Das ist heute noch nicht abzusehen."

Aufrufe: 017.2.2016, 16:00 Uhr
Dennis RinkAutor