2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
– Foto: FuPa Lüneburg

Neue Coronaverordnung: 30-Personen-Regelung überholt

Niedersachsen erlaubt Sport in Gruppen mit 50 Personen

Das Land Niedersachsen hat seine Coronaverordnung aktualisiert. Ab sofort ist die Regelung, nach der nur 30 Personen in einer Gruppe Sport treiben durften, auf 50 Personen angehoben.

Es hat etwas gedauert, aber nun dürfen auch die Fußballer, nach dem Willen der Landesregierung, wieder munter durchwechseln. Einige Vereine setzten gar zwei Testspiele pro Tag an, um überhaupt allen Spielern Einsatzzeiten zu geben. Zuvor mussten sich die Mannschaften darauf einigen welches Team drei und welches Team vier Einwechselspieler auf der Bank bereit hält. Dieser Umweg ist ab sofort unnötig. Gestern trat eine neue Coronaverordnung in Kraft. Diese besagt, dass die Sportausübung in Gruppen bis 50 Personen zulässig ist. Gültig ist die Verordnung ab heute.

Der NFV hat sich zur neuen Regelung noch nicht geäußert. In der letzten Mitteilung an die Vereine wurde noch auf die 30-Personen-Regelung hingewiesen. Einzelne Bezirke (Weser-Ems, Emsland, Grafschaft Bentheim) haben die Nachricht aber bereits auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Die Mitteilung im Wortlaut:

Am 1. August 2020 treten wichtige Änderungen in der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Kraft. So ist ab sofort die Sportausübung in Gruppen bis zu 50 (bisher: 30) Personen zulässig.

Niedersächsische Corona-Verordnung

Die folgende Fassung tritt am 1. August 2020 in Kraft:

Niedersächsische Corona-Verordnung (Lesefassung, gültig ab 01.08.2020)

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

- Die Regeln für Kindertagesstätten (§ 16) und Schulen (§ 17) wurden geändert entsprechend den Ankündigungen des Kultusministeriums zum Start ins Schul- beziehungsweise Kita-Jahr 2020/2021.
- Shisha-Bars dürfen wieder öffnen.
- Die Regeln für Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sowie für Kutschfahrten wurden ergänzt beziehungsweise angepasst.
- Die Sportausübung ist in Gruppen bis zu 50 (bisher: 30) Personen zulässig.

Die häufig gestellten Fragen in Zusammenhang mit der Verordnung beantworten wir in unseren FAQ.

Verstöße gegen die Verordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Die Verordnung tritt am 31. August 2020 außer Kraft.



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Quelle: www.niedersachsen.de

Aufrufe: 01.8.2020, 13:52 Uhr
FuPa LüneburgAutor