Gegen die Spielwertung der Partie SV Offenhausen gegen TSV Neu-Ulm (2:6) legte der SV Offenhausen form- und fristgerecht Einspruch ein mit der Begründung, dass der Verein TSV Neu-Ulm fünf Spieler ausgewechselt habe, obwohl maximal vier Auswechslungen zulässig seien.
Der TSV Neu-Ulm räumt in seiner Stellungnahme das Versehen ein, der Verein ging irrig davon aus, dass fünf
Auswechslungen zulässig seien.
Für das Sportgericht liegt somit ein Verstoß gegen § 48 SpO vor. Dies hat zur Folge, dass die Partie mit 3:0 für den SV Offenhausen gewertet wird. Damit kommt es im Halbfinale am Donnerstag, 17. Mai 2018 zur der Partie SV Offenhausen gegen Türkgücü Ulm.
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