2024-04-30T13:48:59.170Z

Allgemeines
– Foto: Thomas Rinke

Massenaufstieg im Kreis Siegen-Wittgenstein

Ersten drei Mannschaften jeder Spielklasse gehen eine Liga rauf

Wie FuPa Südwestfalen bereits berichtete, beabsichtigt der Fußball-und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) im Rahmen eines außerordentlichen Verbandstages durch einen entsprechenden Beschluss, die Fußballsaison 2019/2020 abzubrechen. Nachdem die Ständige Konferenz des FLVW als letzte Instanz am 11. Mai 2020 „grünes Licht“ gegeben und das Präsidium beauftragt hat, einen entsprechenden Verbandstag einzuberufen, zweifelt niemand mehr daran, dass der Abbruch beschlossen wird.

Die Kreisvorsitzenden hatten den Verbandsfußballausschuss (VFA) gebeten, ein tragbares Konzept zu entwickeln, dass auch für den kreislichen Fußball umsetzbar ist. Das Konzept des VFA sieht vor, dass alle Tabellenführer zum Zeitpunkt des Abbruches ein Aufstiegsrecht erhalten, sollte es Abweichungen zum Tabellenführer der Hinrunde geben, soll auch dieser aufsteigen dürfen. Zusätzlich sollen alle Vereine, die zum Zeitpunkt des Abbruches einen Tabellenplatz belegen, der die Teilnahme an einem Aufstiegsspiel ermöglichen würde - in Ermangelung der Durchführbarkeit - ein Aufstiegsrecht eingeräumt werden. Abstiege sollen keine erfolgen, ausgenommen Mannschaften die vorzeitig vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden.

Der hiesige Kreisvorsitzende Marco Michel hatte hinsichtlich der Umsetzung im Kreis bisher noch „Klärungsbedarf“ gesehen. „Insbesondere drängten sich zwei Fragen auf, um eine rechtlich korrekte Anwendung dieser außergewöhnlichen Situation, für die es keine Rechtnorm gibt, zu gewährleisten.

Zum einen die Frage, ob ein Beschluss des Abbruches durch den Verbandstag auch den Saisonabbruch in den Kreisen beinhaltet, da der Kreisspielbetrieb in Eigenverantwortung der Kreise betrieben wird. Diese Frage wurde – gestützt auf ein Rechtsgutachten - klar mit „Ja“ beantwortet, sodass keine weiteren Beschlüsse (etwa durch einen außerordentlichen Kreistag) auf Kreisebene erfolgen müssen.

Die zweite Frage, ob mit einem Beschluss des Verbandstages im Sinne des Konzeptes des VFA, auch die gültige Auf- und Abstiegsregelung der Kreise außer Kraft gesetzt wird, wurde mit einem ebenso klaren „Nein“ beantwortet.“

Das bedeutet die Auf- und Abstiegsregelung des Kreises Siegen-Wittgenstein ist beim Saisonabbruch sinngemäß anzuwenden. „Sinngemäß heißt, dass es auch bei uns keine sportlichen Absteiger gibt und Mannschaften, die ein Entscheidungsspiel um den Aufstieg machten müssten, erhalten ein Aufstiegsrecht. Das gilt auch, wenn man punktgleich mit einer Mannschaft ist, die aufstiegsberechtigt wäre, da das Torverhältnis im Kreis für die Platzierung keinen Ausschlag gibt.“

Marco Michel informierte am heutigen Freitag per Videokonferenz die Vereine und stand für Rückfragen Rede und Antwort. Während sich viele Vereine über die Möglichkeit der Aufstiege freuten, hob er auch die negativen Folgen der Umsetzung hervor.

„Wir werden größere Staffeln bekommen, dadurch entstehen mehr Spieltage und wir wissen noch nicht, wann ein Saisonbeginn möglich ist. Mit einer Verkürzung der Winterpause und einer Verlängerung des Spielbetriebes in den Juni 2021 muss gerechnet werden, denn wir können nicht regelmäßig Spiele in der Woche für Reserve-Mannschaften ansetzen. Zudem werden viele Wünsche über die Spielplangestaltung offen bleiben, da wir und auch der Verband mit unterschiedlichen „Schlüsselklassen“ spielen werden, die nicht immer miteinander kompatibel sind. Aber wir werden unser bestens tun“, so Michel.


Die geplante Umsetzung im Überblick:

Kreisliga A - Aufsteiger in die Bezirksliga:
SG Mudersbach/Brachbach und VfL Klafeld-Geisweid
Absteiger in die Kreisliga B: TuS Alchen (vorzeitig zurückgezogen)

Kreisliga B - Aufsteiger in die Kreisliga A:
SV Fortuna Freudenberg II, SpVg. Anzhausen/Flammersbach, Sportfr. Obersdorf-Rödgen (alle B1)
Absteiger in die Kreisliga C: SpVg. Neunkirchen II (vorzeitig zurückgezogen)
SV Feudingen, SG Laasphe/Niederlaasphe, Sportfr. Edertal (alle B2)
Absteiger in die Kreisliga C: Sportfr. Eichen-Krombach (vorzeitig zurückgezogen)

Kreisliga C - Aufsteiger in die Kreisliga B:
FC Eiserfeld II, 1. FC Dautenbach, SG Hickengrund II und Gurbetspor Burbach (punktgleich mit Hickengrund II - alle C1)
SpVg. Bürbach II, SV Eckmannshausen, FC Ebenau (alle C2)
Absteiger in die Kreisliga D: TuS Wilnsdorf/Wilgersdorf II (vorzeitig zurückgezogen)

Kreisliga D - Aufsteiger in die Kreisliga C:
SSV Meiswinkel-Oberholzklau, SpVg. Anzhausen/Flammersbach II, TuS Wilnsdorf/Wilgersdorf III (alle D1) FC Kreuztal II, Sportfr. Eichen-Krombach II, SV Setzen III (alle D2)
Sportfr. Edertal II; VfB Banfe II; TSV Aue-Wingeshausen II (alle D3)

Aufrufe: 015.5.2020, 21:50 Uhr
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