2024-04-30T13:48:59.170Z

Allgemeines
– Foto: Meiki Graff

LFV-Verbandsbeitrag 2020/21 wird zur Hälfte erstattet

Verband erstattet Gebühren für abgebrochene Saison zurück

Wie der LFV auf seiner Internetpräsenz bekannt gibt, werden den Vereinen auf Landesebene die Hälfte der Verbandsbeiträge zurückerstatten. Eine Erstattung der Gebühren auf Kreisebene ist den jeweiligen Kreisen überlassen.

Der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV) wird den Vereinen, die in der vorzeitig beendeten Saison 2020/2021 mit Mannschaften auf Landesebene im Spielbetrieb aktiv waren, die Hälfte des im vergangenen Sommer gezahlten Verbandsbeitrages rückwirkend erstatten. Dies hat der erweiterte LFV-Vorstand auf Empfehlung des LFV-Präsidiums am 21. Juni auf einer Hybridsitzung in Güstrow beschlossen. Die Finanzordnung des Verbandes wurde entsprechend mit sofortiger Wirksamkeit angepasst.

Vereine werden über den weiteren Ablauf informiert

Die Abwicklung der Rückerstattung soll in Zusammenhang mit der bevorstehenden regulären Rechnungslegung der Verbandsbeiträge zur Saison 2021/2022 erfolgen. Die LFV-Geschäftsstelle wird die betroffenen 128 Vereine über den weiteren Werdegang in diesem Zusammenhang in Kürze noch detailliert über das E-Postfach im DFBnet informieren.

Seitens des Landesfußballverbandes wird ausdrücklich betont, dass die nunmehr beschlossene Rückerstattung für die Vereine auf Landesebene einmalig und auf Grund der bestehenden Möglichkeiten im Einklang mit der momentanen wirtschaftlichen Situation des LFV (verminderte Ausgaben im ersten Halbjahr 2021, erwartete Ein- und Ausgaben im zweiten Halbjahr 2022) erfolgt.

Kreise treffen eigenständige Entscheidungen

Die sechs angeschlossenen Kreisfußball- bzw. Fußballverbände beschließen etwaige Erstattungen von Gebühren oder Abgaben für das Spieljahr 2020/2021 bzw. für das Spieljahr 2021/2022 im eigenen Spiel- bzw. Verbandsgebiet auf Grundlage ihrer Eigenständigkeit jeweils selbstständig.

Aufrufe: 023.6.2021, 15:40 Uhr
PMAutor