2024-04-25T14:35:39.956Z

Ligabericht

Lauingen bekommt zweite Chance

Das Bezirks-Sportgericht hebt das erste Urteil auf +++ BOL-Spiel der A-Junioren zwischen dem FC Lauingen und dem TSV Schwabmünchen wird wiederholt

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Eigentlich war alles klar. Durch die 2:0-Wertung des abgebrochenen Spiels für den TSV Schwabmünchen war der FC Lauingen aus der A-Junioren-Bezirksoberliga abgestiegen. So hatte es das Jugend-Sportgericht in erster Instanz entschieden. Nun aber hob das schwäbische Bezirks-Sportgericht (BSG) dieses Urteil auf.

In der 95. Minute war es unmittelbar nach dem Schwabmünchner 2:2-Ausgleich erst zu einer Unterbrechung und dann auf Bitten des Lauinger Trainers Christian Schuster zum Spielabbruch gekommen (siehe erstes Urteil). Durch die Spielwertung zugunsten des TSV Schwabmünchen landete der FC Lauingen in der Abschlusstabelle zwei Punkte hinter Türkspor Augsburg und wäre damit in die Kreisliga abgestiegen. Doch jetzt bekommt der FCL doch noch die Chance, mit einem Sieg die Klasse zu halten.

Das Bezirks-Sportgericht gab der Lauinger Berufung statt und urteilte, dass die Partie neu anzusetzen sei. Als Grund nannten die Sportrichter, dass der Spielabbruch durch den Referee ungerechtfertig gewesen sei. Zwar habe FCL-Coach Schuster aus Sorge um die Gesundheit seiner Spieler um den Abbruch gebeten, doch das allein sei als Grund für einen Abbruch nicht ausreichend gewesen.

„Der Schiedsrichter besitzt zwar die unumschränkte Macht, aber nicht das unumschränkte Recht ein Spiel abzubrechen… Nach ständiger Rechtsprechung der Sportgerichte ist der Schiedsrichter verpflichtet, sämtliche Mittel auszuschöpfen, um das Spiel ordnungsgemäß zu beenden. Wie das Erstgericht in der Begründung … feststellt, hatte sich die aufgebrachte Stimmung unter den Beteiligten nach der Spielunterbrechung wieder beruhigt. Dem Schiedsrichter wäre es deshalb möglich gewesen, in der verbleibenden Restspielzeit von 2 Minuten das Spiel kontrolliert zu beenden. Es ist nicht ersichtlich, dass die Spieler des FC Launigen einer anderen Entscheidung des Schiedsrichter nicht gefolgt und das Spiel zu Ende geführt hätten. Der Spielabbruch … durch den Schiedsrichter war deshalb unberechtigt“, begründet das BSG die Entscheidung.

Aufrufe: 010.6.2016, 13:11 Uhr
Walter BruggerAutor