2024-05-10T08:19:16.237Z

Allgemeines

Landesregierung beschließt 2G

Für weite Teile des öffentlichen Lebens gilt in Thüringen künftig die 2G-Regel. Das beschloss das Thüringer Kabinett am Dienstag.

2G – Genesen oder geimpft. Ein negativer Corona-Test soll künftig nicht mehr ausreichen. Zumindest gilt das für große Teile des öffentlichen Lebens. Auch für den Vereinssport, wie der MDR am Dienstag berichtete (>>> Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks).

Bereits im Laufe der Woche sollen die neuen Regeln umgesetzt und in der neun Landes-Verordnung festgeschrieben werden. Nach aktueller Sachlage dürfte dann nur noch am Vereinssport teilnehmen wer genesen oder geimpft ist. Zu den Ausnahmen zählen der Kinder- und Jugendsport sowie der Profi, Berufs- und Kadersport (Quelle MDR).

Logisch, beim Thüringer Fußballverband laufen seit Bekanntgabe der neuen Regeln die Telefone heiß, wie Sven Wenzel, Vorsitzender des Spielausschusses, bestätigt. Zudem erklärte Wenzel, dass man im Verband nun so schnell es geht beraten wird, wie man mit der neuen Situation umgehen sollte. Zum aktuellen Zeitpunkt wollte und konnte der Ausschussvorsitzende keine Wasserstandsmeldung abgeben und bat um Verständnis, dass man nun erstmal beraten müsse. Man stecke jetzt die Köpfe zusammen und will bis Donnerstagabend eine Position erarbeiten.

TFV-Pressesprecher Hartmut Gerlach sagte auf FuPa-Nachfrage, dass das Präsidium bereits morgen (Mittwoch) dazu tagen werde. Es gelte nun auch die Formulierungen, die in der neuen Verordnung niedergeschrieben werden, abzuwarten um die Sachlage im Detail bewerten zu können, sagt Gerlach.

Aufrufe: 016.11.2021, 16:57 Uhr
FuPa ThüringenAutor