2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
In Zukunft hat das Nichtantreten größere finanzielle Folgen. Damit sollen Spielabsagen wie von Bienwald Kandel (siehe Bild) in der vergangenen Saison verhindert werden. F: Schlitz
In Zukunft hat das Nichtantreten größere finanzielle Folgen. Damit sollen Spielabsagen wie von Bienwald Kandel (siehe Bild) in der vergangenen Saison verhindert werden. F: Schlitz

Künftig droht saftige Strafe

Südwestdeutscher Fußballverband sagt leichtfertig verursachten Spielabsagen den Kampf an

ALZEY. Bienwald Kandel hat in der vergangenen Runde das Nachholspiel bei RWO Alzey platzen lassen. Der Fußball-Verbandsligist war nicht die einzige Mannschaft im Südwesten, die gegen Ende der Saison aus Personalmangel kampflos auf die Zähler verzichtete. In vielen Klassen war dieses Phänomen zu beobachten. Der Verband reagiert darauf: Künftig haben die zuständigen Sportgerichte die Möglichkeit, drakonische Strafen für solche Vorfälle auszusprechen. Bis zu 500 Euro sollen Vereine berappen müssen, sofern sich der Eindruck aufdrängt, sie hätten sich nicht ausreichend bemüht, eine spielfähige Mannschaft auf die Beine zu stellen. Bislang galt die Strafe von 75 Euro, wenn ein Verein einen Spielausfall verursachte.

Der Verband, so berichtet Lothar Renz, der Vorsitzende des Fußball-Kreises Alzey-Worms, habe diese Modifikation des Strafenkatalogs veranlasst, weil sich unter den Vereinen augenscheinlich eine inakzeptable Haltung einschlich: Unter der Voraussetzung, dass eine Klatsche drohte, schien es dem einen oder anderen wirtschaftlicher, die 75 Euro Strafe zu zahlen. Mitunter war das preiswerter als die Fahrtkosten, die der Transport einer nichtkonkurrenzfähigen Mannschaft verursachte. Ehe diese Überlegung Schule macht, habe der SWFV beschlossen, leichtfertig in Kauf genommene Spielausfälle finanziell stärker zu bestrafen.

Lex Hauenstein Geschichte

Der Südwestdeutsche Fußballverband hat die Modalitäten im Fall von freiwilligen Abstiegen einer Mannschaft verändert. Demnach kann sich künftig kein Klub mehr aussuchen, in welcher Liga er im Fall des Rückzugs den Sportbetrieb fortsetzen möchte. Lothar Renz: „In Zukunft wird es so sein, dass in diesem Fall der Startplatz der zweiten Mannschaft übernommen werden muss, die dann in der C-Klasse neu anfangen muss. Gibt es keine Zweite, wird die betroffene Mannschaft direkt in die C-Klasse zurückgestuft.“ Der Verband reagierte damit unter anderem auf den Unmut des FC Bienwald Kandel, der in der zurückliegenden Saison Opfer des SC Hauenstein wurde. Die Westpfälzer hatten vor einem guten Jahr beschlossen, ihr Startrecht in der Oberliga abzugeben. Stattdessen wünschten sie sich, fortan in der Verbandsliga mitzuspielen. Die Staffel musste deshalb auf 17 Teams aufgestockt werden. Laut Reglement konnte es daher Ende der Saison – statt der sonst üblichen vier – fünf Absteiger geben. Genau der Fall trat ein, weshalb der FC Bienwald nun die Verbandsliga verlassen musste. Im Verband hat sich zwischenzeitlich die Auffassung durchgesetzt, dass diese Regelung unfair ist. „Freiwillige Rückzüge von Mannschaften sind hausgemachte Probleme ihrer Vereine“, erläutert Renz die neue Sichtweise: Von daher sei es unlauter, dass andere darunter leiden müssen.

Höchststrafe verdoppelt

Mit nun bis zu zweijährigen Spielsperren müssen Fußballer rechnen, die sich auf dem Fußball-Platz besonders schwerer Vergehen schuldig gemacht haben. Der Verband verdoppelte damit die Höchststrafe. Bisher konnten Spieler höchstens ein Jahr vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Man sei zu der Überzeugung gelangt, dass diese Sperre „in besonders üblen Fällen“ zu gering sei, skizziert Renz.

Pokalreform bleibt

Die Reform des Pokalwettbewerbs im Kreis Alzey-Worms habe sich bewährt. Lothar Renz: „Ich habe entweder nur Zustimmung gehört oder gar nichts. Und das werten wir ebenfalls als Signal, dass die Vereine mit der Regelung zufrieden sind“. Demnach werden auch in dieser Saison die B- und C-Ligisten in den beiden ersten Runden unter sich bleiben. Die A-Ligisten stoßen in der dritten Runde dazu.



Ihre Meinung?

Höhere Strafen für Mannschaften, die augenscheinlich leichtfertig Spiele ausfallen lassen? Halten Sie das für nötig? Und muss tatsächlich alles übers Portemonnaie geregelt werden – gerade vor dem Hintergrund, dass dem Verband ohnehin nachgesagt wird, seinen Vereinen über Strafen viel Geld abzunehmen? Oder wäre es nicht sinnvoller, Absagen zu akzeptieren, wenn der Gegner keine konkurrenzfähige Mannschaft auf den Platz bringt? Wie sind Ihre Erfahrungen? Was denken Sie dazu? Kurze Statements bitte per Mail bis 15- Juli an az-sport-alzey@vrm.de.

Aufrufe: 010.7.2018, 17:00 Uhr
Claus RosenbergAutor