2024-05-29T12:18:09.228Z

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4000 statt der geforderten 20.000 Euro erhält Ex-Trainer Kurt Kowarz noch vom TSV Meitingen.  F.: M. Merk
4000 statt der geforderten 20.000 Euro erhält Ex-Trainer Kurt Kowarz noch vom TSV Meitingen. F.: M. Merk

Kowarz einigt sich mit Meitingen

Ex-Trainer erhält 4000 Euro +++ Zivilklage ist aber noch möglich

Der Rechtsstreit zwischen dem TSV Meitingen und seinem ehemaligen Trainer Kurt Kowarz ist beendet: Am Augsburger Arbeitsgericht vereinbarten beide Parteien nach einer hitzig geführten Verhandlung gestern eine gütliche Einigung: Demnach erhält Kowarz vom Verein 4000 Euro und verzichtet auf weitere Rechtsmittel gegen seinen Ex-Arbeitgeber. Offen ist hingegen, ob der 55-Jährige noch einen Zivilprozess gegen Torsten Vrazic, den Abteilungsleiter der Meitinger Fußballabteilung, anstrengen wird.

Kowarz hatte seinen Ex-Verein, bei dem er im Oktober 2012 beurlaubt worden war, wegen ausstehender Gehaltszahlungen verklagt: Seiner Meinung nach hatte sein Vertrag eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2013. Der TSV Meitingen blieb hingegen auf den Standpunkt, das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31. Dezember 2012 gekündigt zu haben – eine Einschätzung, die auch der Arbeitsrichter Markus Nieberle-Schreiegg bestätigte: „Wer des Lesens mächtig ist, kann das Vertragswerk gar nicht anders verstehen“, sagte er in Richtung von Kowarz und dessen Rechtsanwalt Joachim Rain. Folglich stünden Kowarz nur die zwei letzten Monatsgehälter nach der Kündigung in Höhe von jeweils 1000 Euro zu.

Kowarz pochte aber auf mehr als 20.000 Euro, die ihm der TSV Meitingen noch schulde. Hintergrund: Neben dem Grundgehalt in Höhe von 1000 Euro erhielt er während seiner Amtszeit noch monatlich weitere 1000 Euro vom Hauptsponsor des Vereins, obendrauf kamen 750 Euro von diversen Sponsoren in bar, sodass den Angaben des Trainers zufolge am Ende ein Netto-Monatsgehalt von 2750 Euro stand. Zusätzlich stehe Honorar fürs Torwarttraining aus.

So habe er es mit Abteilungsleiter Torsten Vrazic vereinbart, sagte Kowarz. Vrazic bestreitet das. Weil diese Sonderzahlungen aber nicht Bestandteil des Vertrags mit dem TSV waren, waren sie für das Urteil nicht relevant. „Was Sie mit Vrazic vereinbart haben oder nicht – dafür haftet er selbst“, sagte Richter Nieberle-Schreiegg.

Aufrufe: 023.9.2013, 21:57 Uhr
Augsburger Allgemeine / Florian EiseleAutor