2024-05-24T11:28:31.627Z

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FCK-Urgestein und der FCK treffen sich vor dem Arbeitsgericht.
FCK-Urgestein und der FCK treffen sich vor dem Arbeitsgericht. – Foto: Claus-Walter Dinger

Gerry Ehrmann: Keine öffentliche Verhandlung

Gerry Ehrmann und der Drittligist 1. FC Kaiserslautern stehen sich nach der Anfang März vollzogenen Trennung vor Gericht gegenüber. Der 12. Mai wurde als Termin für eine erste Güteverhandlung festgesetzt. Heute hat das Arbeitsgericht Kaiserslautern entschieden, dass der Termin nicht öffentlich ist.

Das Arbeitsgericht in Kaiserslautern hat heute entschieden, dass der geplante Gütetermin vom 12.Mai zwischen Gerry Ehrmann und dem 1. FC Kaiserslautern unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden wird. Als Grund nannte das Gericht: Im Hinblick auf die Ansteckungsgefahr mit Coronaviren während der derzeitig grassierenden Pandemie führe der Aufenthalt mit mehreren Personen in einem Raum zu potenziellen Ansteckungsrisiken. Mit zunehmender Anzahl der versammelten Personen steige das Ansteckungsrisiko.

Die damit bei den Verfahrensbeteiligten (Gericht, Parteien, Prozessbevollmächtigte) entstehenden Befürchtungen und Ängste vor einer Ansteckung, seien für Vergleichsverhandlungen nicht förderlich und hemmend. Die räumliche Situation im Sitzungssaal mache es schon ohne Öffentlichkeit schwierig, die empfohlenen Abstände einzuhalten. Das Gericht habe eine Verantwortung dafür, das Infektionsrisiko für die Prozessparteien möglichst gering zu halten. „Diese sind - anders als die Öffentlichkeit - zur Anwesenheit verpflichtet, könnten sich also dem durch zusätzliche Personen gestiegenen Risiko nicht entziehen.“ Hauptzweck des Gütetermins sei das Gespräch mit den Parteien über eine gütliche Einigung. Es werde keine gerichtliche Entscheidung in Form eines Urteils ergehen.

Noch keine Klarheit gibt es darüber, ob vor dem Termin ein Schlichtungsverfahren beim Südwestdeutschen Fußballverband vorgeschaltet werden muss/soll. Über einen solchen vom FCK gestellten Antrag habe das Gericht noch nicht endgültig entschieden. Über den Antrag zur Aussetzung des Schlichtungsverfahrens vor dem Arbeitsgericht werde dann voraussichtlich am Montag,11. Mai, entschieden. Bis dahin könne der FCK eine Stellungnahme einreichen. (frw)

Aufrufe: 06.5.2020, 20:51 Uhr
FuPa-Redaktion WestpfalzAutor