2024-05-23T12:47:39.813Z

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Das Sportgericht entscheidet: Klubs von der A-Klasse bis zur Landesliga gehen gegen die Saisonwertung vor.
Das Sportgericht entscheidet: Klubs von der A-Klasse bis zur Landesliga gehen gegen die Saisonwertung vor. – Foto: Ebener/dpa

Fußballer gehen in juristische Nachspielzeit

20 Vereine legen Beschwerde gegen Saisonwertung ein – Kanzlei: BFV-Beschluss rechtswidrig

Die abgebrochene Saison 2019/21 würden die meisten wohl endgültig gerne hinter sich lassen. Doch einige Vereine wehren sich noch immer gegen den Beschluss des BFV.

Landkreis – Die letztlich abgebrochene Saison 2019/21 ist eine mit Hängen und Würgen gewesen, die sie beim Bayerischen Fußball-Verband (BFV) wahrscheinlich gerne aus dem Gedächtnis streichen würden. Doch nun droht diese XXL-Spielzeit in die Verlängerung zu gehen – nicht auf dem Rasen, sondern vor Gericht. So haben nach BFV-Angaben circa zwei Dutzend Vereine Beschwerde gegen die Wertung der Saison eingelegt.

Sollte das Verbands-Sportgericht ihr Ansinnen ablehnen, könnten die Klubs auch noch vor ein Zivilgericht ziehen. Von derlei Klagen sei dem BFV aktuell aber nichts bekannt, teilt der Verband auf Nachfrage mit.

Vereine akzeptieren Abstieg aufgrund von Paragraph 93 nicht

Hintergrund der juristischen Nachspielzeit ist die Entscheidung des BFV-Vorstands vom 18. Mai, die wegen der Pandemie vorzeitig beendete Spielzeit 2019/21 zu werten – gemäß Paragraph 93 der Spielordnung, der im August beschlossen wurde für den Fall eines Saisonabbruchs „aufgrund staatlicher oder kommunaler Verfügungslage oder höherer Gewalt“. Demnach gibt es keine Relegation, wohl aber direkte Auf- und Absteiger. Zu deren Ermittlung wird nicht der aktuelle Tabellenstand herangezogen, sondern für jedes Team ein Quotient errechnet anhand der geholten Punkte geteilt durch die absolvierten Spiele. Dieser Wert entscheidet dann über die Platzierung, was in einigen Ligen dazu geführt hat, dass Mannschaften den erhofften Aufstieg verpasst oder auf einen Abstiegsrang gerutscht sind.

Bei den Vereinen, die jetzt gegen den BFV-Beschluss vorgehen, handelt es sich vor allem um Klubs, deren Teams absteigen müssen. Circa 20 von ihnen haben sich dabei zusammengetan und die Münchner Anwaltskanzlei Martens engagiert. Informationen unserer Zeitung zufolge gehört das Gros dieser Vereine zu jenen Klubs, die sich im April in einem offenen Brief an den Verband gewendet und gefordert hatten, bei einem Saisonabbruch auf Absteiger zu verzichten. Aus dem Landkreis zählte damals der SC Grüne Heide Ismaning zu den Unterzeichnern, dessen Kreisligateam wegen des minimal schlechteren Quotienten in die Kreisklasse absteigen muss. Berichte, wonach der Klub nun auch zu den Mandanten der Kanzlei gehört, will der Verein weder bestätigen noch dementieren.

Ausgang des Verfahrens völlig offen

Vonseiten der Anwaltskanzlei heißt es, dass sie fast 20 Klubs aus dem ganzen Freistaat vertritt – von der Landesliga bis zur A-Klasse. In ihrem Namen habe man beim BFV Beschwerde gegen den Beschluss zur Wertung der abgebrochenen Saison eingereicht, teilt Anwalt Maximilian Wegge mit. Er geht davon aus, dass das Verbands-Sportgericht demnächst ein Urteil in der Sache fällen wird. Eine Entscheidung im Sinne der Beschwerdeführer sei jedoch nicht zu erwarten, sagt Wegge und verweist auf das „verbandsinterne Verfahren“. Sollte das Sportgericht den Antrag ablehnen, sei der Weg vor ein Zivilgericht „grundsätzlich möglich“, so der Anwalt.

In der Begründung ihres Antrags führt die Kanzlei vor allem zwei Punkte an, deretwegen sie den BFV-Beschluss als rechtswidrig erachtet. Zum einen sei der Verband als Monopolist ans Kartellrecht gebunden, und hier stelle die Regelung zum Auf- und Abstieg einen „unangemessenen Eingriff“ dar, sagt Anwalt Maximilian Wegge. „Weil den Mannschaften die Möglichkeit genommen wird, den Abstieg sportlich abzuwenden.“ Zum anderen halte der Beschluss einer „allgemeinen Angemessenheitsprüfung“ nicht stand, so Wegge. „Weil der Eingriff, dass ein Verein in einer nicht beendeten Saison absteigen muss, zu schwerwiegend ist.“ Der BFV will die Beschwerden inhaltlich nicht kommentieren – „aufgrund der Tatsache, dass es sich hier um ein laufendes Verfahren vor dem autarken Sportgericht handelt“.

Vereine kämpfen gegen das Meinungsbild der Mehrheit

Im Vorfeld seiner Entscheidung zum Saisonabbruch hatte der BFV ein Meinungsbild unter den Vereinen eingeholt, das ein eindeutiges Bild ergab. So sprachen sich Anfang Mai gut 71 Prozent für eine Wertung nach Paragraph 93 aus, während 29 Prozent eine alternative Lösung mit Auf- aber ohne Absteiger befürworteten. Die Wahlbeteiligung lag bei circa 80 Prozent, weshalb BFV-Präsident Rainer Koch hinterher von einem „ganz festen und breiten Fundament“ sprach, auf dem die Entscheidung fuße. „Umso wichtiger ist es jetzt“, sagte Koch, „dass wir alle auch schnell wieder zusammenfinden und das Ergebnis wechselseitig respektieren – egal, wer wie gestimmt hat.“

Allein dieser Wunsch scheint nicht in Erfüllung zu gehen – auch, weil es Kritik an der Abstimmung gibt. So bemängelt Anwalt Maximilian Wegge, dass der BFV in den vorherigen Videokonferenzen mit Vereinsvertretern die negativen Auswirkungen der Alternativlösung in Form von übervollen Ligen „überzeichnet“ habe. Und Uwe Cygan, Präsident des VfR Garching, kritisiert, dass den Vereinen bloß zwei Modelle zur Auswahl vorgelegt wurden. „Es kommt bei solchen Abstimmungen immer darauf an, wie man die Frage stellt. Und in diesem Fall hat der Verband keine Alternativmöglichkeiten zugelassen“, sagt Cygan.

Dem Präsidenten zufolge gehört der Regionalliga-Absteiger aus Garching nicht zu den Mandanten der Kanzlei Martens. Jedoch habe der VfR selbst Beschwerde beim BFV eingelegt, „weil wir die Entscheidung unfair finden“. Ein erster Antrag der Garchinger sei abgelehnt worden, berichtet Cygan. Derweil habe er auch den Kontakt zu der Münchner Anwaltskanzlei gesucht und unterstütze deren Vorgehen. „Wenn die Beschwerde von denen durchgehen würde“, sagt der VfR-Präsident, „dann hätte das wahrscheinlich Einfluss auf alle Ligen“.

(Patrik Stäbler)

Aufrufe: 010.6.2021, 09:03 Uhr
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