2024-04-30T13:48:59.170Z

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Corona-Verordnung für den Sport: Zuschauer müssen die 2G-Plus-Regel weiterhin einhalten - die Kontrolle obliegt dem Heimverein.
Corona-Verordnung für den Sport: Zuschauer müssen die 2G-Plus-Regel weiterhin einhalten - die Kontrolle obliegt dem Heimverein. – Foto: BODE/Imago/Symboldbild

Fußball in Bayern: Wieder Lockerungen für die Profis - heikle Regel für Amateure bleibt

Aktuelle Corona-Regeln

Bayern lockert die Corona-Regeln. Spürbar wird das im Sport aber zunächst erneut nur für Profis. Auf Amateur-Fußballer kommt wohl ein Verwaltungs-Problem zu.

München - Fußballvereine in Bayern dürfen wieder mehr Zuschauer begrüßen. Ab dem 9. Februar treten neue Corona-Regeln in Kraft. Die Infektionsschutzverordnung wurde zwar verlängert, aber erneut merklich angepasst. Das Kabinett bestätigte am Dienstag die von Ministerpräsident Markus Söder angekündigten Lockerungen.

Corona: Bayern erlaubt mehr Zuschauer im Sport - kaum Änderung für Amateure

Im Sport ist nun eine Zuschauer-Auslastung von 50 Prozent erlaubt, bislang durften 25 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Es gilt weiterhin eine Obergrenze, aber auch die wurde angehoben: Von 10.000 auf 15.000 Besucher. Stehplätze sind zulässig.

Vor allem Profi-Klubs kommen die Anpassungen erneut entgegen. Für Amateurvereine ändert sich hingegen im Endeffekt wenig. Denn für Zuschauer gilt weiterhin 2G-Plus und Maskenpflicht. Am Sportplatz bedeutet das einen großen Verwaltungsaufwand für den Heimverein.

Fußball in Bayern: 2G-Plus für Zuschauer bleibt - BFV kritisiert strenge Corona-Regeln

Der bayerische Fußballverband hatte sich bereits klar für einen Spielbetrieb ohne 2G-Vorgabe ausgesprochen. „Wir halten dies für unsere Vereine für organisatorisch extrem schwierig umsetzbar“, teilte der BFV zu Beginn der Woche mit. Viele Amateurvereine stimmen dem zu. Dass für Zuschauer die 2G-Plus- und für Spieler die 2G-Regel gilt, empfinden zahlreiche Klubs als Zumutung.

Außerdem schwebt nach wie vor die Hotspot-Regel über Bayern. Sie war seit November stets Bestandteil der Infektionsschutzverordnung, wurde aber bislang immer wieder ausgesetzt. Wird sie aktiv, werden „regionale Hotspot-Lockdowns“ verordnet, wenn die Inzidenz in einem Landkreis über 1.000 liegt. Aktuell ist das in fast ganz Bayern der Fall. Die Regelung ist auch in der neuen Verordnung verankert, aber ausgesetzt. Bis zum 23. Februar. (moe)

Aufrufe: 08.2.2022, 13:42 Uhr
Moritz BletzingerAutor