2024-05-02T16:12:49.858Z

Pokal
F: Schmidt
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Endspiel um NZ-Pokal kommt vor’s Sportgericht

Waldemar Ginz von Sieger SFL Bremerhaven III war nicht spielberechtigt – Missverständnis schuld – Imsum nun der Gewinner?

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Bremerhaven. Muss SFL Bremerhaven III den NZ-Pokal zurückgeben? Der TSV Imsum hat Einspruch gegen die Wertung des Endspiels eingelegt. SFL hatte 7:1 gewonnen, aber einen Spieler eingesetzt, der nicht spielberechtigt war. Daraufhin wurde das Spiel umgewertet. Doch dagegen wiederum will SFL Widerspruch einlegen. Nun muss das Sportgericht entscheiden.

Eigentlich scheint die Sache klar: SFL-Spieler Waldemar Ginz war für das Spiel nicht spielberechtigt, wurde aber trotzdem eingesetzt. Also hat SFL am grünen Tisch verloren. Doch ganz so einfach ist es nicht. „Wir waren sicher, dass er spielen darf. Wir haben nach bestem Wissen gehandelt“, sagt Marcus Klame, SFL-Vorstandsmitglied und Trainer der ersten Herrenmannschaft. Grund für die Verwirrung ist die Spielordnung des Niedersächsischen Fußballverbandes, die für den NZ-Pokal angewendet wird.

So kam es dazu: Die dritte Mannschaft von SFL hatte laut Klame vor dem Finale arge Personalprobleme und deshalb bei den anderen Mannschaften des Vereins nach Spielern gesucht, die aushelfen können. Bei der ersten Mannschaft waren Ersatztorhüter Piet Birreck, der lange verletzte Simon Aulich und eben Waldemar Ginz Kandidaten. „Ich habe darauf auf der Verbands-Homepage nach den Durchführungsbestimmungen für den NZ-Pokal gesucht, die stehen dort aber nicht. Also habe ich Spielleiter Stefan Mangels angerufen und nach der Regelung gefragt.“

Und an dieser Stelle gab es offenbar ein Missverständnis. „Stefan hat mir gesagt, dass ein Spieler aus einer höheren Mannschaft zwei Spiele pausieren muss, um für andere Mannschaften spielberechtigt zu sein.“ Da Ginz in den beiden vorangegangenen Partien im Landesliga-Team nicht eingesetzt wurde, sei für Klame klar gewesen, dass er im NZ-Pokalfinale spielen darf. Es gibt aber noch eine weiter Regelung: Die Zwei-Spiele-Pause gilt nur, wenn ein Spieler in der nächst tieferen Mannschaft aushelfen will. Für jede weiter Mannschaft, muss er ein weiteres Spiel pausieren. Damit ein Spieler der ersten Mannschaft – wie in diesem Fall Ginz – für die dritte Mannschaft frei wird, muss er also drei Spiele pausieren. „Diese Auskunft habe ich von der Spielinstanz nicht bekommen“, sagt Klame.

Spielleiter Stefan Mangels bestätigt das: „Das ist sehr, sehr unglücklich gelaufen. Im Telefonat mit Marcus Klame habe ich zunächst nur von zwei Spielen Pause gesprochen. Später fiel mir ein, dass SFL vielleicht Spieler aus der ersten Mannschaft einsetzen will und ich habe versucht, den Verein über die zusätzliche Regelung zu informieren. Ich konnte Marcus aber nicht erreichen“, berichtet Mangels.

Am Endspieltag habe er an das Thema nicht mehr gedacht. Also spielte Ginz, obwohl er eigentlich nicht gedurft hätte. „Wir haben uns schon vor dem Spiel gewundert, dass drei Spieler aus der ersten Mannschaft von SFL dabei waren. Nach dem Spiel haben wir dann beim Spielleiter nachgefragt, ob die spielberechtigt waren“, sagt Imsums Trainer Bruno Maio. Da fiel dann der Fehler auf. Imsum legte Protest ein, dem Stefan Mangels als Spielleiter stattgab. Das Endspiel-Ergebnis wurde auf 5:0 für Imsum umgewertet. Gegen diesen Verwaltungsentscheid kann SFL Einspruch erheben – und wird das laut Klame auch tun. „Das war eine Verkettung unglücklicher Umstände. Ich bin Stefan auch nicht böse. Dass es jetzt vors Sportgericht geht, geht mir an die Nieren. Aber ich kann nicht anders. SFL wollte keinen Schmu machen, wir sind einfach falsch informiert worden.“

Für die Imsumer ist das kein Argument, sie sehen sich mit ihrem Protest im Recht: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, sagt Imsums Fußball-Abteilungsleiter Martin Jablonski. „SFL hat einen Fehler gemacht, dann muss das Spiel umgewertet werden. So sind die Regeln.“

Bei SFL sieht man das anders. Wer recht hat, muss nun das Sportgericht entscheiden. Wann das passiert, steht noch nicht fest.

Aufrufe: 010.6.2018, 18:54 Uhr
Nordsee-Zeitung / Lars BrockbalzAutor