2024-04-29T14:34:45.518Z

Allgemeines
– Foto: Sebastian Karl

Einsatz von U20- und U18-Junioren wird flexibler

Neuregelungen in der Jugendordnung bietet Vereinen mehr Handlungsspielraum beim Einsatz von Spielern des 2001er- und 2003er-Jahrgangss

Der Bayerische Fußball-Verband hat für die Junioren-Saison 2020/21 die Jugendordnung angepasst und den Vereinen mehr Handlungsspielraum beim Einsatz von U20- und U18-Junioren gegeben. Für U20-Spieler ist dies der Jahrgang 2001, für U18-Spieler der Jahrgang 2003.

„Ziel der Neuregelung und des Pilotprojektes ist es, Vereine mit nachhaltiger Jugendarbeit zu unterstützen und den Spielern der betroffenen Jahrgänge mehr Einsatzmöglichkeiten im Heimatverein zu geben“, heißt es in einer Pressemitteilung vom Donnerstag. Durch das neue Spielrecht von A-Junioren in Herrenmannschaften können bereits entsprechend entwickelte Spieler früher im Herrenbereich eingesetzt und gefördert werden. Andererseits gibt es auch Spieler, die für ihre persönliche Entwicklung noch etwas Zeit benötigen. Diese werden wiederum durch die neue U20-Regelung gefördert.

Konkret können durch die neuen, unten aufgeführten, Passagen der Jugendordnung künftig bis zu drei Spieler des Jahrgangs 2001 bei den A-Junioren eingesetzt werden, sollten diese die entsprechenden Vorausssetzungen mitbringen. Außerdem kann für Spieler (bis zu drei respektive zwei pro Verein) des jüngeren A-Jugend-Jahrgangs ein Sonderspielrecht für die B-Jugend-Mannschaft beziehungsweise für die Herrenmannschaft beantragt werden, sollte für den betreffenden Spieler keine Spielmöglichkeit im eigenen Verein bestehen.


§ 7 Absatz 9 JO - Einsatz von U20-Spielern bei den A-Junioren (Pilotprojekt)

In einem Meisterschaftsspiel der A-Junioren können bis zu drei U20-Spieler unter den nachfolgenden Voraussetzungen eingesetzt werden:

  • die Mannschaft nimmt in der Kreisklasse oder Juniorengruppe am Spielbetrieb teil
  • nach vier Einsätzen in Meisterschaftsspielen im Herrenbereich erlischt das Spielrecht bei den A-Junioren automatisch (Freundschaftsspiele werden nicht mit einbezogen)

Ein Einsatz in Pokalrunden und Hallenmeisterschaften ist ausgeschlossen.

Hinweis: Wenn ein U20-Spieler in vier „regulären Punktspielen“ oder Ligapokal-Spielen eingesetzt wird, verfällt das Einsatzrecht in der A-Jugend. Wichtig ist, dass der Ligapokal auch als Meisterschaftsspiel gemäß Jugendordnung gewertet wird.


§ 7 Absatz 10 JO - Sonder-Spielrechte für jüngere A-Junioren

Besteht für einen A-Junior des jüngeren Jahrgangs keine Spielmöglichkeit im eigenen Verein, kann unter den nachfolgenden Vorsaussetzungen ein Antrag an den Verbands-Jugendausschuss gestellt werden:

a) In Ausnahmefällen kann für bis zu drei Spieler ein Sonder-Spielrecht bei den B-Junioren auf Kreisebene beantragt werden. Das Sonder-Spielrecht in Herrenmannschaften wird bis zum Ende der laufenden Saison ausgestezt. Ein Einsatz in Pokalrunden und Hallenmeisterschaften ist ausgeschlossen.

b) Ein Sonder-Spielrecht in Herrenmannschaften kann für maximal zwei Spieler unter den nachfolgenden Voraussetzungen beantragt werden:

  • eine altersgerechte Spielmöglichkeit ist im Umkreis von 10 Kilometern nicht möglich. Es gilt der gemeldete Erstwohnsitz des Spielers
  • der Verein hat keine B-Junioren zum Spielbetrieb gemeldet
  • das Spielrecht des Spielers für den Verein wurde spätestens zum 1.8. der Vorsaison erteilt.

Neue „Meldeliga auf Kreisebene“

Bereits Anfang Juli wurde vom Verbands-Jugendausschuss für die Junioren-Saison 2020/21 die neue „Meldeliga auf Kreisebene“ bayernweit in allen 22 Kreisen auf den Weg gebracht. Bis zum offiziellen Saisonstart können Vereine ihre Nachwuchsmannschaften selbst einschätzen und dem BFV entsprechend der Spielstärke für eine Liga melden (Kreisliga, Kreisklasse, Gruppe). Die Meldefrist endet am 31. Juli 2020.

Das neue Konzept hat gleich mehrere Vorteile: Bekanntlich bekommen Junioren-Mannschaften zur neuen Saison durch den Jahrgangswechsel zum Teil ein komplett „neues Gesicht“ und damit oft auch eine andere Spielstärke, die unter Umständen nicht zum in der Vorsaison erspielten Auf- oder Abstieg passt. Teams waren somit in Ausnahmefällen gezwungen, in einer für sie zu starken oder zu schwachen Liga anzutreten. Jetzt können die Vereinsverantwortlichen, die die Spielstärke ihrer „neuen“ Teams am besten beurteilen können, auf diese Umbrüche reagieren. Zum anderen werden durch den Auf- und Abstieg zur „Saisonhalbzeit“ im Winter durchweg ausgeglichene Ligen geschaffen, in denen die Nachwuchstalente bestmöglich gefordert und gefördert werden.

Aufrufe: 016.7.2020, 20:14 Uhr
PM / F. WürtheleAutor