GIESSEN - Der § 14 der Spielordnung hat in der Fußball-Regionalliga Südwest durchaus das Zeug zum Schreckgespenst der Vereine. Wie eine Wand steht er in Verbindung mit dem § 50 Nr. 2. Letzterer regelt, dass eine Spielabsetzung dann erfolgt, "wenn einem Verein aufgrund positiver Testungen und/oder behördlich angeordneter Quarantäne weniger als 16 Spieler oder nicht mindestens ein Torhüter zur Verfügung stehen." So oder so eine enge Kiste für betroffene Klubs. Und eine, die Anlass zur Kritik gibt. Selbst wenn man, wie Gießens Trainer Daniyel Cimen, kein Mensch schneller emotionaler Urteile ist.
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