2024-05-10T08:19:16.237Z

Kommentar
– Foto: Jens Dünhölter

Drittliga-Relegation: Warum lässt man nicht beide Teams aufsteigen?

Dass die Aufstiegsspiele des SC Verl gegen Lok Leipzig trotz des Lockdowns im Kreis Gütersloh stattfinden sollen, hält unser Kommentator für ein falsches Signal.

Das Wortspiel bietet sich an, aber jetzt ist aus dem Spiel bitterer Ernst geworden: Der Plan des SC Verl, einen „Lok-Down“ für die Fußballer des Regionalligisten aus Leipzig zu verfügen, wird überschattet vom Lockdown, den die Landesregierung gestern für den den Kreis Gütersloh verfügt hat. Trotzdem soll die Relegation um den Aufstieg zur 3. Liga wie geplant stattfinden. Der SC Verl reist also heute nach Leipzig und geht davon aus, auch das Rückspiel am 30. Juni trotz dann immer noch geltendem Lockdown auszutragen (wenn auch nicht im Verler Stadion).

Es gibt Gründe für das behördliche Zulassen dieser Ausnahme. Wohl kaum jemand im Kreis Gütersloh ist in den letzten zehn Tagen so gut hygienisch abgeschirmt gewesen und so oft getestet worden wie Spieler, Trainer und Betreuer des SC Verl. Eine Ansteckungsgefahr ist nicht gänzlich auszuschließen, aber sie ist gering. Für ein „Einreiseverbot“ nach Sachsen gibt es keine epidemiologische Grundlage.

Dennoch ist es das falsche Signal, die Aufstiegsrelegation jetzt wie geplant stattfinden zu lassen. Wo Hundertausende unter den neuerlichen Einschränkungen zu leiden haben, wo viele Menschen auf Tagesausflüge verzichten müssen und Familien womöglich ihre Urlaubsreise nicht antreten können, ist es nur schwer vermittelbar, dass der Fußball schon wieder eine Sonderrolle einnimmt.

Dem SC Verl ist hier kein Vorwurf zu machen. Dass er nicht auf die vielleicht einmalige Chance verzichten will, in den Profifußball aufzusteigen, ist verständlich. Aber der DFB hätte – auch unter Berücksichtigung der ohnehin schon chaotischen Vorgeschichte – eine Vernunftentscheidung treffen, die Qualifikationsspiele absetzen und beide Vereine zu Aufsteigern erklären sollen.

Die formelle Möglichkeit dazu bestand: Beim Außerordentlichen Bundestag am 25. Mai war der Vorstand ausdrücklich dazu ermächtigt worden. Warum er nun keinen Gebrauch davon macht, ist eine der vielen offenen Fragen in diesen Tagen.

Aufrufe: 024.6.2020, 09:45 Uhr
Wolfgang TemmeAutor