2024-04-30T13:48:59.170Z

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Erhan Erden vom TSV Kottern wurde im Spiel gegen den SV Wald eingewechselt, war aber nicht spielberechtigt. Jetzt bekam der Verein die Quittung.  Foto: Ralf Lienert
Erhan Erden vom TSV Kottern wurde im Spiel gegen den SV Wald eingewechselt, war aber nicht spielberechtigt. Jetzt bekam der Verein die Quittung. Foto: Ralf Lienert

Drastisch bestraft

Weil der TSV Kottern II einen nicht spielberechtigten Vertragsamateur einsetzte, gab es Punktabzug und Geldstrafe +++ Damit ist das Team plötzlich im Abstiegskampf

Zehn Minuten Spaß können manchmal teuer werden. Als Vertragsamateur Erhan Erden am 3. Oktober 2013 beim Spiel des TSV Kottern in der Kreisliga Süd in der 80. Minute eingewechselt wurde, nahm das Verhängnis seinen Lauf. Die Landesliga-Reserve aus Sankt Mang bekam nun in der Winterpause die drei Punkte vom 1:0-Sieg aberkannt. Zudem gab es vom Sportgericht eine Strafe von drei Punkten Abzug sowie eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro. Der Grund: Erden war zu diesem Zeitpunkt für die Zweite nicht spielberechtigt.

Dafür kann Erden nichts, denn sein Verein hatte die Hausaufgaben nicht gemacht. Für jeden Vertragsamateur muss eine Sozialversicherungsabgabe geleistet werden. Der Nachweis muss innerhalb von drei Monaten nach Wirksamkeit des Vertrages vom Verein mit Stempel an den Verband geschickt werden. Doch dieses war damals bis zum Stichtag nicht geschehen. Erst zwei Tage später landete der Nachweis in den Briefkasten beim Bayerischen Fußball-Verband.

„Zu spät“, sagt Helmut Schmid, Vorsitzender des Bezirkssportgerichts. Wegen dieses Delikts wurde „der Verein angeschrieben“, so der Augsburger. Nur: Es gab keine Antwort aus Kottern. „Das haben wir versäumt“, räumt Michael Feneberg, Sportlicher Leiter beim TSV Kottern, ein. Die Sankt Manger fühlten sich zu Unrecht bestraft, legten Einspruch beim Kreissportgericht ein und – bekamen Recht! Bis ein Rechtsanwalt des Bezirkssportgerichts in die Berufung ging.

Die Kotterner sind bestürzt über das Strafmaß und die Folgen. „Das ist völlig überzogen“, so Feneberg. „Eine reine Formalie.“ Ein Verantwortlicher aus Sankt Mang erhielt dennoch wegen des Versäumnisses ein zeitlich befristet „Funktionsverbot“ vom Verband aufgebrummt.

Mit sechs Punkten weniger fiel die Zweite von einem gesicherten Platz im Mittelfeld hinunter in den Tabellenkeller und steht nur noch zwei Zähler vor einem direkten Abstiegsplatz. Feneberg ließ das nicht auf seinem Verein sitzen und schrieb einen Brief an den Verband. „Ich habe bis jetzt noch keine Antwort erhalten“, sagt er. Angekommen ist der Brief wohl. Schmid äußert sich nicht über den Inhalt. Nur: „Dieser Fall hat mich sehr geärgert“, sagt der Augsburger.

Einen Zusammenhang zwischen Inhalt des Briefes und Strafmaß gebe es jedoch nicht. „Wir konnten gar nicht anders urteilen“, sagt Schmid. Die Rechts- und Verfahrensordnung sehe bei einem solchen Delikt einen Abzug von mindestens drei Punkten sowie ein Bußgeld in Höhe von mindestens 250 Euro vor. Insofern ist das Bezirkssportgericht wohl an der unteren Grenze der Bestrafung geblieben.

Feneberg hat nun nicht nur mit der sportlichen Misere der Reserve zu kämpfen, er sieht auch den Ruf des TSV Kottern gefährdet. „Wir haben unsere Spieler stets lückenlos versichert“, sagt er. Schmid pflichtet Feneberg bei und bestätigt, dass sich die Sankt Manger zuvor noch nie in dieser Richtung etwas zuschulden haben kommen lassen.

Aufrufe: 028.3.2014, 15:17 Uhr
Allgäuer Zeitung / Jürgen LutzAutor