2024-04-25T14:35:39.956Z

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Der BFV gibt die genauen Meldefristen für die kommende Saison bekannt.
Der BFV gibt die genauen Meldefristen für die kommende Saison bekannt. – Foto: Andreas Mayr

BFV kündigt an: Das sind die Meldefristen für die Vereine

Alternative Spielmodelle geplant

Der BFV hat die Meldefristen für die anstehende Saison bekannt gegeben. Von der Anzahl und Gruppierung der teilnehmenden Vereine hängt auch das Spielmodell ab.

Die Saison 2019/21 bei Herren, Damen und Juniorinnen sowie die Saison 2020/21 bei den Junioren sind seit knapp einem Monat Geschichte – beide Spielzeiten wurden bekanntlich abgebrochen. Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat bereits angekündigt, für die kommende Saison neben dem herkömmlichen auch alternative Spielmodelle anzubieten, um so flexibler auf etwaige Corona-Entwicklungen reagieren zu können.

Damit der Verband die Ligen zunächst einteilen und dann die Modelle vorstellen kann, müssen die Verantwortlichen wissen, wie viele Mannschaften in den jeweiligen Spielklassen und -formen antreten. Für eine rechtzeitige Planung gibt es verschiedene Meldefristen, bis wann die Vereine ihre Mannschaften im System Spielplus angeben müssen.

Für den Ligaspielbetrieb sind das: Herren: 10. Juni; Frauen und Freizeit: 30. Juni; Juniorinnen und Junioren: 31. Juli; Senioren: 15. November 2021 bis 1. Februar 2022. Beim Futsal gelten folgende Fristen: Herren: 30. August; Frauen Juniorinnen und Junioren: 17. Oktober. Hallenteams müssen melden bis: Herren, Freizeit und Senioren: 3. Oktober; Frauen, Juniorinnen und Junioren: 17. Oktober. Beim Beachsoccer endet die Frist am 1. Februar 2022. ses

Aufrufe: 09.6.2021, 10:49 Uhr
Redaktion WeilheimAutor