2024-05-23T12:47:39.813Z

Pokal

Basler-Gastspiel in Gundheim fällt aus

Verband lehnt die Verlegung der Partie gegen Rüssingen ab / Neuer Beschluss des SWFV

GUNDHEIM. Mario Basler auf dem Gundheimer Fußball-Platz – unmöglich wäre das nicht gewesen. Der ehemalige Fußball-Nationalspieler schlüpft zuweilen noch ins Dress des Fußball-Landesligisten (West) TuS Rüssingen. Zuletzt schoss er seinen Klub gegen den TSV Gau-Odernheim in die zweite Runde des Verbandspokals – und damit ins Mittwochspiel in Gundheim. Doch aus dem wird nichts, wie TSV-Trainer Christian Vogel mit großem Bedauern feststellt: „TuS Rüssingen kommt kampflos weiter. Wir baten wegen urlaubsbedingten Personalmangels um eine Verlegung und waren uns mit den Rüssingern sogar einig. Der Verband aber genehmigte sie nicht“, erklärt der Coach.

In der Tat gehörte der TSV Gundheim zu den „vier, fünf Vereinen“, die ihr Zweitrunden-Match lieber erst nach dem kommenden Mittwoch ausgetragen hätten, erläutert der zuständige Pokalspielleiter, Jürgen Veth. Aber diese Wünsche seien abgelehnt worden, weil inzwischen im Verbandsspielausschuss ein entsprechender Beschluss gefasst worden sei. Demnach müssen alle Spiele dieser Runde bis 17. August ausgetragen sein. Nur Vorverlegungen wären möglich gewesen.

Veth: „Mit diesem Beschluss zogen wir die Konsequenzen aus Erfahrungen der vergangenen Saison.“ Da geriet der Pokalspielplan teilweise erheblich ins Schwimmen. Dies wollte der Südwestdeutsche Fußballverband diesmal vermeiden. Auch, wie Veth betont, um mehr Planungssicherheit fürs Finale zu bekommen und es besser vermarkten zu können. „Das Geld, das dort erwirtschaftet wird, kommt wiederum den Vereinen zugute“, sagt Veth.

Beim TSV Gundheim stößt die Regelung trotzdem zunächst einmal auf Unverständnis. So sehr, dass Vogel in seiner Enttäuschung erklärt: „Nächste Saison werden wir nicht am Pokal teilnehmen.“ Wenigstens sollen den Gundheimern keine Kosten wegen des Spielausfalls entstehen, wünscht sich Veth: Er habe gegenüber den Verbandsspruchkammern angeregt, die üblicherweise mit solchen Absagen verbundenen Gebühren zu erlassen.



Aufrufe: 015.8.2016, 18:00 Uhr
Claus RosenbergAutor