2024-05-08T14:46:11.570Z

Querpass
– Foto: Patten

Alemannia Trier kündigt nach Kammerurteil Berufung an

Kreisspruchkammer sieht den Abbruch von Wawern als Verschulden der Alemannia an. Diese gibt sich nach der Niederlage am Grünen Tisch noch nicht geschlagen.

Zunächst hatte sich die Spruchkammer des Fußballkreises Trier-Saarburg nach der Verhandlung am Montag noch bedeckt gehalten, am Donnerstagmorgen stellte Kammervorsitzender Josef Maximini das Urteil dann zu: Demnach verliert der SV Alemannia Trier die am Pfingstsamstag in der 40. Minute beim Stande von 2:0 für den Gastgeber SG Wawern/Kanzem abgebrochene Partie der B-/C-Liga-Relegation in dieser Höhe und muss überdies 100 Euro Geldstraße zahlen. Die Alemannia hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen und vor die Bezirksspruchkammer zu ziehen.
Die Kammer sah es aufgrund der Angaben des Schiedsrichters Sami Rasani und von Zeugen als erwiesen an, dass eine der Alemannia nahestehende Person – laut Maximini nicht zuletzt durch eine Vereinsjacke zu identifizieren – den Unparteiischen an den Armen gepackt und ihn durchgeschüttelt habe. Rasani sah sich daraufhin gezwungen, die Partie frühzeitig zu beenden. Nach Paragraf 3 der Strafordnung des Fußballverbands ist ein Verein auch für das Fehlverhalten (unter anderem) seiner Anhänger oder Betreuer verantwortlich zu machen.

Ob es tatsächlich bei der Niederlage am Grünen Tisch bleibt, die ein Scheitern der Alemannia im Kampf um den Aufstieg in die Kreisliga B bedeuten würde, wird nun die Bezirksspruchkammer aller Voraussicht nach noch einmal klären müssen. Die Trierer führen in einer vom Vorsitzenden Dennis Peters verfassten, schriftlichen Stellungnahme gegenüber FuPa an, dass die am vergangenen Montag geladenen Zeugen aufgrund von Aktivitäten in anderen Vereinen befangen gewesen seien. Neutrale Beobachter habe man nicht anhören wollen. Das Urteil habe die Kammer schon vor der Verhandlung „in der Tasche gehabt“, so der Wortlaut.

Die aufseiten der Alemannia beschuldigte Person, den Schiedsrichter angegangen zu sein, setzt sich nach Angaben des Trierer Rechtsanwalts Dr. Thomas Roggenfelder unterdessen zur Wehr, da sie „in keiner Weise in den Vorfall involviert war, sich aber andererseits nicht zu Unrecht beschuldigen lassen wird“. Sogar eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung sowie Verleumdung und Unterlassungs- sowie Schadenersatzansprüche werden in Betracht gezogen.

Gerechtigkeit erhofft man sich bei der Alemannia im „Folgeverfahren vor der Bezirksspruchkammer“.

Aufrufe: 020.6.2019, 11:02 Uhr
Andreas Arens Autor