Die Kammer unter dem Vorsitz von Günter Kimmling bestätigte das Urteil der Kreisspruchkammer und sah es als erwiesen an, dass derjenige, der den Unparteiischen Sami Rasani attackiert hatte, dem Lager des SV Alemannia Trier zuzurechnen war. Ein schwerwiegendes Indiz war die Trainingsjacke mit Vereinsemblem, welche der Übeltäter nach Zeugenaussagen getragen hatte.
Damit folgte die Bezirksspruchkammer nicht der Argumentation der Alemannia, wonach eine Person, die nichts mit dem Verein zu tun hatte, sich die herumliegende Jacke übergezogen hätte und dann den Unparteiischen angegangen sei.
Der Instanzenweg ist nun grundsätzlich beendet. Als allerletzte Option bleibt den Trierern noch, das Schiedsgericht anzurufen.
Es läuft alles darauf hinaus, dass die Alemannia durch die Niederlage in Wawern den Aufstieg in die B-Klasse verpasst hat und nächste Saison erneut in der C-Klasse ran muss.