2024-05-24T11:28:31.627Z

Allgemeines

Abstiegsregelung: "Fünf Absteiger"

In der Bezirksliga bleibt es vorerst bei drei Absteigern

Bei einer Sitzung am Donnerstag hat der Bezirksfußballausschuss die Abstiegssituation analysiert. Stichwort Ligareform.
Dazu hatten die Vereine beschlossen, dass aus jeder Kreisliga fünf, maximal sechs Klubs absteigen, abhängig von der Zahl der Spielgemeinschaften und Aufstiegsverzichte (letzter Termin: 15. Juni). Wird in der B-Klasse das Ziel (vier Staffeln á 14 Teams) nicht automatisch erreicht, gibt es eine Abstiegsrelegation zwischen dem Neunten und Zehnten. Die zurückgezogene SG Mettingen/Krenkingen II (B 4) wird als Absteiger gezählt. In der Bezirksliga bleibt es bei drei Absteigern. "Der leider große Zufluss aus der Landesliga wird durch eine Vergrößerung der Liga aufgefangen", teilte Bezirkspressewart Ulrich Rapp mit. In den kommenden Jahren müsse aber mit fünf Absteigern gerechnet werden - bis die Bezirksliga auf 16 Klubs "geschrumpft" sei.
Aufrufe: 018.5.2014, 22:00 Uhr
Badische ZeitungAutor