2024-05-10T08:19:16.237Z

Allgemeines
– Foto: © Brumbauer

Ab 19. November: 2G im Thüringer Erwachsenensport

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport setzt den Kabinettsbeschluss vom 16. November 2021 zu 2G in Thüringen schnellstmöglich im Zuständigkeitsbereich Sport um und führt das Prinzip „2G“ für den Erwachsenensport in Thüringen ein.

Bereits ab Freitag, den 19. November 2021 werden die Regelungen in Kraft treten und damit entsprechend auch für den Amateurfußball in ganz Thüringen gelten.

Die Fußballkreise Südthüringen und Rhön-Rennsteig hatten für das Wochenende angekündigt den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten (wir berichteten). Durch die Herausgabe der neuen Verordnung durch das zuständige Ministerium ist dies nur noch entsprechend der Anwendung der 2G-Regel möglich. Konkret bedeutet dies für den organisierten Sportbetrieb, dass alle Erwachsenen, die im Amateurbereich im Freien und in geschlossenen Räumen am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen nur mit einem Nachweis des entsprechenden Status "geimpft" oder "genesen" dies tun dürfen.

3G+ findet hingegen bei Profisportler*innen bzw. (Nachwuchs-)Leistungskader in Training und Wettkampf sowie bei Trainer*innen im Kinder- und Jugendsport Anwendung. Hier gilt es den entsprechenden Status "geimpft", "genesen" oder "PCR-getestet" per Nachweis darzulegen.

3G (geimpft, genesen oder getestet per Antigen-Schnelltest) gilt für Kinder und Jugendliche in Training und Wettkampf, die eingeschult wurden und noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Schultests gelten entsprechend als Nachweis. Kinder und Jugendliche ohne gültigen Schultestnachweis müssen einen anderen 3G-Nachweis erbringen.

Kein Nachweis benötigen Kinder, die noch nicht eingeschult wurden und keine Covid19-Symptome haben.

Für den Umgang mit Zuschauer*innen im Freien wurden folgende Regeln definiert:

  • 2G
  • Qualifizierte Gesichtsmaske
  • Anzeigepflicht der Veranstaltung mit Zuschauern beim zuständigen Gesundheitsamt (fünf Werktage vorher), Genehmigungspflicht ab 1.000 Personen
  • Kapazitätsbeschränkung auf 75% der Höchstauslastung
  • Maximal 2.000 Personen

Die Regelungen gelten für die Warnstufe 3 des Thüringer Frühwarnsystems, die derzeit in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Kraft ist. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Regelung mit einer aktualisierten Allgemeinverfügung thüringenweit in Kraft gesetzt >> zum Nachlesen

Aufrufe: 018.11.2021, 17:30 Uhr
TMBJS // FuPa ThüringenAutor