Seitdem in Nordrhein-Westfalen die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten ist (24. November), gilt auch für den gesamten Vereins- und Verbandssport die 2G-Regel. Wie der Sportbund Rhein-Kreis Neuss am Wochenende meldete, ist am Samstag eine Änderung wirksam geworden.
Schüler bis zum 18. Geburtstag werden immunisierten Personen gleichgestellt und können damit am Sportbetrieb teilnehmen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind (gilt bis zum 16. Januar 2022). Zuvor galt dies nur bis zum 16. Geburtstag. Eingesetzt für die Änderung hatte sich der Landessportbund.