2024-06-17T07:46:28.129Z

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Für die Jugend hat die Corona-Schutzverordnung eine Entschärfung bekommen.
Für die Jugend hat die Corona-Schutzverordnung eine Entschärfung bekommen. – Foto: Clemens Budde

2G-Regel für die Jugend entschärft

Ab sofort sind Spieler bis zum 18. Lebensjahr Immunisierten gleichgestellt.

Seitdem in Nordrhein-Westfalen die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten ist (24. November), gilt auch für den gesamten Vereins- und Verbandssport die 2G-Regel. Wie der Sportbund Rhein-Kreis Neuss am Wochenende meldete, ist am Samstag eine Änderung wirksam geworden.

Spieler gelten bis zum 18. Geburtstag als Immunisierten gleichgestellt

Schüler bis zum 18. Geburtstag werden immunisierten Personen gleichgestellt und können damit am Sportbetrieb teilnehmen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind (gilt bis zum 16. Januar 2022). Zuvor galt dies nur bis zum 16. Geburtstag. Eingesetzt für die Änderung hatte sich der Landessportbund.

Aufrufe: 06.12.2021, 21:15 Uhr
RP / David BeinekeAutor