2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines
– Foto: Imago Images

Alle 18 Regionalliga-Vereine reichen Unterlagen fristgerecht ein

Zulassungsverfahren: Die bayerischen Drittligisten und Bayernligisten haben noch bis Freitag, 12. April Zeit

Alle 18 Vereine der Regionalliga Bayern haben ihre Zulassungsunterlagen zur Teilnahme an der Spielzeit 2024/25 fristgerecht zum Stichtag (15. März, 12 Uhr) beim Bayerischen Fußball-Verband (BFV) eingereicht. Für die bayerischen Klubs aus der 3. Liga sowie die Bayernligisten bleibt indes noch Zeit bis zum Freitag, 12. April 2024, 12 Uhr.

Insgesamt hatte der BFV Anfang Januar für 59 Vereine ein Online-Portal freigeschaltet, um die notwendigen Unterlagen einzureichen – neben den 18 Regionalligisten hatten mit dem SSV Jahn Regensburg, dem TSV 1860 München, dem FC Ingolstadt 04 sowie der SpVgg Unterhaching die vier bayerischen Klubs aus der 3. Liga sowie die insgesamt 37 Bayernligisten Zugriff erhalten.

"Es ist sehr erfreulich, dass sich alle Regionalligisten wieder bewerben und mit der Teilnahme am Zulassungsverfahren klar signalisieren, auch in der neuen Saison an den Start gehen zu wollen", betont BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der im Präsidium den Spielbetrieb im Freistaat verantwortet und zudem auch Vorsitzender der Zulassungskommission ist, die sich jetzt mit der Überprüfung der eingereichten Unterlagen beschäftigt.

Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Regionalliga Bayern ist auch in der Spielzeit 2024/25 die sportliche Qualifikation. Darüber hinaus müssen die Vereine im jetzt laufenden Verfahren auch die Voraussetzungen des BFV erfüllen, um zugelassen zu werden. Dabei sind insbesondere infrastrukturelle, medientechnische und organisatorische sowie personelle Kriterien zu erfüllen. Eine aufwändige und insbesondere kostenintensive Wirtschaftlichkeitsprüfung gibt es – wie auch in den anderen Regionalligen – im Zulassungsverfahren zur Teilnahme an der Regionalliga Bayern bewusst nicht.

"Wir gehen den Weg der Professionalisierung konsequent weiter", sagt Jürgen Faltenbacher und ergänzt: "Deshalb gibt es auch für die Saison 2024/25 wieder Anpassungen. So müssen Regionalligisten fortan ein Flutlicht mit einer Leistung von mindestens 400 Lux nachweisen, um hinsichtlich der Spielplangestaltung deutlich mehr Flexibilität zu gewinnen und damit den Terminplan zu entzerren. Wir wissen, dass dies für den einen oder anderen Verein nicht leicht ist. Wir haben diesen Schritt deshalb ausführlich mit allen Beteiligten diskutiert und nicht zuletzt mit Blick auf die Vereine eine Karenzzeit von einem Jahr vorgesehen."

Die Pflicht zur Einführung eines Flutlichts tritt zur Saison 2024/25 in Kraft – dabei gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung für ein Jahr. Damit bleiben knapp eineinhalb Jahre Zeit zur Realisierung. Die Ausnahmemöglichkeit von einem Jahr gilt dann auch in den Folgejahren für spätere Aufsteiger. Die Regionalliga Bayern ist bundesweit die einzige der fünf vierten Ligen, die diese Flutlicht-Pflicht bis dato nicht vorgesehen hatte. Mit der jetzt im Zulassungsverfahren erstmals verbindlich geforderten Einführung soll neben der flexibleren Spielplanung auch die Grundlage geschaffen werden, um weitere TV-Livespiele vermarkten zu können und so die mediale Präsenz weiter zu steigern.

Aufrufe: 018.3.2024, 15:30 Uhr
PM BFV Autor