2024-04-30T13:48:59.170Z

Allgemeines
– Foto: Karl Heinz Schmuck

16 Punkte umfassend: Der Auflagenkatalog der DSG Eintracht Gladau

Aus dem Verband +++ Der FSA äußert sich zur vorläufigen Erteilung des Spielrechts

Die DSG Eintracht Gladau darf mit beiden Herren-Teams wieder am Spielbetrieb teilnehmen - zumindest vorerst. Das Verbandsgericht des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) hatte dem Eilantrag des Vereins aus dem Jerichower Land stattgegeben. Nun hat sich der FSA mit einer Pressemitteilung zu der Thematik zu Wort gemeldet.

"Der Gesamtvorstand des FSA hatte die DSG Eintracht Gladau aufgrund grober Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen des FSA, mit Beschluss vom 08.11.2023 aus dem Landesverband ausgeschlossen. Daneben wurde die Spielberechtigung für alle im Spielbetrieb gemeldeten Mannschaften des Vereins entzogen. Die oberste Instanz der FSA-Sportgerichtsbarkeit, das Verbandsgericht, setzte den sofortigen Ausschluss des Vereins aus dem Spielbetrieb nun unter strengen Auflagen bis auf Weiteres aus", schrieb der Verband zum Prozess.

Ingesamt 16 Punkte umfasst der Auflagenkatalog, "zu dessen Einhaltung sich der Vorstand der DSG Eintracht Gladau zu verpflichten" hat, um wieder am Spielbetrieb des KFV Jerichower Land teilnehmen zu dürfen - weiterhin unter Vorbehalt. "Die vorläufigen Anordnungen des Verbandsgerichts gelten bis zur abschließenden Entscheidung über den Verbandsausschluss. Hierüber wird das Verbandsgericht im Rahmen des Hauptsacheverfahrens zeitnah entscheiden", heißt es vom Landesverband, der im Rahmen der Mitteilung den gesamten Auflagenkatalog veröffentlich hat.

Der Auflagenkatalog der DSG Eintracht Gladau

  • A. In Heimspielen der DSG Eintracht Gladau sind keine Zuschauer zugelassen.
  • B. An Heimspieltagen dürfen keine Zuschauer im Zeitraum von 2 Stunden vor dem Spiel bis 3 Stunden nach dem Spiel den Bereich von 150 Metern um den Sportplatz betreten. Anwohner sind ausgenommen, dürfen jedoch den gesamten Sportplatz nicht betreten.
  • C. Zuschauer der DSG Eintracht Gladau bei Auswärtsspielen haben sich durch Vorlage des Personalausweises beim vom FSA gestellten Beobachter durch Vorlage des Personalausweises zu identifizieren.
  • D. Auf dem gesamten Sportgelände sind Fackeln gleich welcher Art, Fahnen, pyrotechnische Gegenstände im Zeitraum von 2 Stunden vor und 3 Stunden nach dem Spiel untersagt. Dies gilt gleichermaßen für Heim- wie auch Auswärtsspiele der DSG Eintracht Gladau.
  • E. Der Spieler Dennis W. darf keine Funktion eines Offiziellen an den Spieltagen von 0:00 Uhr bis 23:59 Uhr ausüben, er darf auch nicht Spielführer der DSG Eintracht Gladau sein.
  • F. Spiele der DSG Eintracht Gladau sind vom FSA mit 4 Schiedsrichtern aus der Landesklasse zu besetzen, ein vorab zu bestimmender Schiedsrichter fungiert hierbei als Vierter Offizieller im Sinn der Regel 6 des DFB. Keiner der angesetzten Schiedsrichter darf aus dem Bereich des KFV Jerichower Land bestimmt sein.
  • G. Der FSA stellt für jedes Spiel der DSG Eintracht Gladau einen neutralen Beobachter, der einen Bericht über seine Wahrnehmungen erstellt und der spielleitenden Stelle sowie dem Geschäftsführer des FSA spätestens mit Ablauf des auf den Spieltag folgenden Tages übermittelt. Dieser leitet den Bericht unverzüglich an das Verbandsgericht weiter.
  • H. Die DSG Eintracht Gladau trägt die zusätzlichen Kosten für die Maßnahmen Buchstaben F. und G.. Bei Auswärtsspielen mithin die Differenz zu den Kosten eines aus dem KFV Jerichower Land angesetzten Schiedsrichters.
  • I. Die DSG Eintracht Gladau hinterlegt beim FSA vorab, bis spätestens zum 24.11.2023 (12:00 Uhr) einen Betrag vom 500,00 € auf dem Konto des FSA zur Abrechnung der entstehenden Mehrkosten und weist dies durch den Kontoauszug und den Nachweis der Überweisung nach.
  • J. Jede Äußerung oder Handlung, die den Charakter des § 9 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB erfüllt, sind unmittelbar, spätestens am zweiten Tag nach dem Spieltag dem Verbandsgericht durch Vorlage eines Sonderberichtes mitzuteilen.
  • K. Jede Tätlichkeit im Sinn der Rechts- und Verfahrensordnung des FSA der DSG Eintracht Gladau im Zusammenhang mit einem Pflichtspiel führen zu einer sofortigen Sperre der DSG Eintracht Gladau im Pflichtspielbetrieb, gleich wer diese begeht. Der Antragsgegner haftet hier auch für seine Zuschauer.
  • L. Jeder Schiedsrichterbericht einschließlich eines eventuellen Sonderberichtes ist dem Verbandsgericht spätestens am zweiten Tag nach dem Spieltag über DFB-Postfach mitzuteilen.
  • M. Diese Auflagen gelten örtlich für den gesamten Sportplatz und Räume zum Parken der Fahrzeuge im jeweiligen Ort für den Zeitraum 2 Stunden vor bis 3 Stunden nach dem angesetzten Spieltermin.
  • N. Sämtliche Sportgerichtsverfahren den Antragsteller betreffend, auch laufende, werden dem Sportgericht des FSA erstinstanzlich zugewiesen.
  • O. Die DSG Eintracht Gladau erklärt sich mit den Auflagen Buchstaben A. bis N. schriftlich durch Unterzeichnung durch den Vorstand wie im Vereinsregister Stendal eingetragen einverstanden. Das schriftliche Einverständnis ist dem Verbandsgericht im Original bis zum 24.11.2023, 10:00 Uhr, vorzulegen. Ohne dieses ausdrückliche Einverständnis gilt die Spielberechtigung als nicht erteilt. Die Anlage, die zu unterzeichnen ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  • P. Jeder Verstoß gegen diese Auflagen führt zur unverzüglichen Aufhebung dieses Beschlusses.

__________________________________________________________________________________________________

Die Mission von FuPa.net: Wir sind das Mitmachportal VON Amateurfußballern FÜR Amateurfußballer.

Jetzt anmelden & Vereinsverwalter werden: www.fupa.net/fupaner/anmelden

Aufrufe: 022.11.2023, 11:00 Uhr
Kevin GehringAutor