2026-03-13T07:45:35.464Z

Allgemeines

133.500 Euro: Landgericht verurteilt TeBe zur Zahlung

Firma des früheren Vorsitzenden klagt – Anspruch nicht aus Darlehen, sondern aus Bereicherungsrecht abgeleitet

von far · Heute, 21:20 Uhr · 0 Leser
– Foto: Frank Arlinghaus

FuPa Berlin liegt das Urteil im Rechtsstreit zwischen Tennis Borussia und der Brombosch Consulting GmbH vor (Az.: 32 O 191/25). Die Firma gehört dem Ex Vorstandsvorsitzenden Günter Brombosch.FuPa Berlin berichtete vom Prozess. Das Landgericht hat den Verein zur Zahlung von 133.500 Euro nebst Zinsen verurteilt. Grundlage ist nach Auffassung des Gerichts ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung

Um was geht es?

Im Rechtsstreit zwischen der Brombosch Consulting GmbH und Tennis Borussia Berlin geht es um Zahlungen in Höhe von 133.500 Euro und die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage dieses Geld geflossen ist. Im Mittelpunkt stehen mehrere Geldtransfers aus dem Umfeld des früheren Vereinsvorsitzenden Günter Brombosch, der zugleich Geschäftsführer der klagenden Gesellschaft ist. Die Klägerseite leitet daraus Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab, während die Beklagtenseite die rechtliche Einordnung der Zahlungen in Frage stellt. Das Landgericht Berlin II hat nun entschieden, dass Tennis Borussia zur Rückzahlung verpflichtet ist.

Urteil vom Landgericht II liegt vor

Das Landgericht Berlin hat Tennis Borussia zur Zahlung von 133.500 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 17. Mai 2023 verurteilt. Zusätzlich wurde der Verein verpflichtet, die Klägerin von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 1.225,10 Euro freizustellen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Das Gericht sieht den Zahlungsanspruch als begründet aus § 812 Abs. 1 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung).

Ex Vorstandsvorsitzender Günter Brombosch re
Ex Vorstandsvorsitzender Günter Brombosch re

Entscheidungsgründe

Nach den Entscheidungsgründen kann sich die Klägerin nicht auf die zwischen den Parteien geschlossenen Darlehensverträge berufen. Das Gericht führt hierzu aus, dass eine nach der Vereinssatzung erforderliche Zustimmung des Aufsichtsrats nicht festgestellt werden konnte und ein Fall des Vollmachtsmissbrauchs vorliegt. Aus den Darlehensverträgen ergeben sich nach Auffassung des Gerichts keine Ansprüche, insbesondere keine Darlehenszinsen. Gleichwohl sei dem Verein Geld zugeflossen, ohne dass ein rechtlicher Grund festgestellt werden konnte, der ein Behaltendürfen rechtfertigt. Auf dieser Grundlage sprach das Gericht den Zahlungsanspruch zu.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar und noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Vorstandsvorsitzender Ariel Gala (Mitte mit Tebe Schal)
Vorstandsvorsitzender Ariel Gala (Mitte mit Tebe Schal) – Foto: Frank Arlinghaus

Tebe sportlich in Abstiegsgefahr

Tennis Borussia Berlin befindet sich aktuell in einer schwierigen sportlichen Lage und steckt im Abstiegskampf der NOFV-Oberliga Nord. Aus den letzten fünf Spielen konnte TeBe nur drei Punkte holen und kassierte dabei mehrere Niederlagen, wodurch das Team in der Tabelle weiter abgerutscht ist. Der Trainerwechsel Sacchi zu Seitz brachte bislang nicht die erhoffte Stabilität, stattdessen wirkt die Mannschaft verunsichert und anfällig. Zusätzlich sorgen personelle Probleme wie Verletzungen und Abgänge für eine angespannte Situation im Kader. Um den Klassenerhalt zu sichern, braucht TeBe dringend eine Trendwende und mehr Konstanz in den kommenden Spielen.

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